BUNDESKANZLERAMT Berlin, den 23. Juni 2014 PP-142 75—Le 1 VS-NfD Telefon: 18 400-2049 Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) - auf Basis der Flessortmeldungen - [pagebreak] [pagebreak] Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) - auf Basis der Flessortmeldungen - Vorbemerkungen Die Vorhabendokumentation (VD) stellt eine Auswahl bedeutsamer \__/orhaben der Bundesregierung dar und soll den Ressorts einen Uberblick über den aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der Regierungspolitik während der Legislaturperiode ermöglichen. Die VD basiert auf den Vorhabenmeldungen der Ressorts für das im Bundeskanzleramt geführte datenbankgestützte Informationssystem zur Vorhabenplanung der Bundesregierung und wird in monatlichen Fortschreibungen (jeweils zum 15.’d.M.) aktualisiert. Die vo spiegelt insbesondere die in der Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung festgelegten Schwerpunkte der Regierungsarbeit wider und enthält darüber hinaus Vorhaben von besonderer politischer oder finanzieller Bedeutung. [pagebreak] [pagebreak] Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) - auf Basis der Ressortmeldungen - - Inhaltsverzeichnis — BMWi .................................................................................................. .. 1 AA ..................................................................................................... .. 21 BMI ................................................................................................... .. 22 BMJ_V ................................................................................................ .. 33 BMF .................................................................................................. .. 49 BMAS ............................................................................................... .. 62 BMEL ................................................................................................ ..-70 BMVg ................................................................................................ .. 71 BMFSFJ .................................................................................. ....... .. 75 BMG .................................................... ........................................... .. 77 BMVI ................................................................................................. .. 81 BMUB ............................................................................................... .. 92 BMBF ............................................................................................... .. 96 BMZ .................................................................................................. .. 98 [pagebreak] [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1809003 Vorhaben Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens Inhalt Mit Artikel 1 (Mess- und Eichverordnung) soll der durch das Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (BGBI. I S. 2722) bestimmte Rechtsrahmen näher ausgefüllt werden. Die weiteren Artikel enthalten notwendige Folgeänderungen in anderen Rechtsvorschriften. Mess- und Eichgesetz und Mess- und Eichverordnung bilden das zukünftige System des gesetzlichen Messwesens in Deutschland. Mit der Mess- und Eichverordnung wird die geltende Eichordnung abgelöst. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 03.14 Kabinett 07.14 Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten 01.01.15 Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 2 der Bundesregierung 1a Legislaturperiode Federführendes Ressort BIVlWi Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1809004 Vorhaben f Verordnung über Datenschutz und Marktkommunikation im intelligenten Energienetz Inhalt Regelungen zur zulässigen, aber auch zwingend erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung insbesondere von personenbezogenen Daten Zustimmungsbedüritigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.1 4 Bundestag 09.14-10.14 Bundesrat 10.14-11.14 Inkrafttreten Anmerkungen ’ Zustimmung BT erforderlich Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode 3mm’ 23962014 Datenblatt-Nummer i 1809005 Vorhaben Verordnung über den Einbau und die Administration intelligenter Messsysteme Inhalt Umsetzung Kosten-Nutzen-Analyse Smart Meter, Beschreibung eines RoIlout-Pfades, energiewirtschaftliche Zuordnung des Messsystembetriebes Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundestag 09.14-10.14 Bundesrat 10.14-11.14 Inkrafttreten Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 4 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stamd‘ 23-06-2014 Datenblatt-Nummer 1009000 Vorhaben Verordnung über die Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung Inhalt Konkretisierung des g 14a Energiewirtschaftsgesetz (Netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtu ngen wie Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen, Elektromobile) Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja e Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett _ 09.14 Bundesrat 1 1.14 Inkrafttreten Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 5 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMW: 18. Legislaturperiode Stamd‘ 23-05-2014 Datenblatt-Nummer 1809011 Vorhaben Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) Inhalt Auf Basis der Richtlinie 2010!30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABI. L 153 vom 18.6.2010, S. 1, geändert durch die Richtlinie 2012/27/EU__des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Anderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG) erlässt die Europäische Union produktspezifische Verordnungen. Diese Verordnungen, insbesondere die darin enthaltenen Pflichten für Lieferanten und Händler, sind in den Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) gewährleisten die Vollziehbarkeit dieser Pflichten, indem sie die notwendigeMarktüberwachung regeln sowie Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen vorsehen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.14 Kabinett Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation _ der Bundesregierung _ Fede-rführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1809013 Vorhaben Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelliglenter Zähler (MSysV) Inhalt Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV): Technische Mindestanforderungen an intelligente Zähler (einschl. Datenschutz und -sicherheit) H Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundestag 09.14-10.14 Bundesrat 10.14-11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 7 der Bundesregierung Federflührendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode :2 . .2 14 Stand 306 0 ' Datenblatt-Nummer 1809014 Vorhaben Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung Inhalt Verordnung zur Verpflichtung von Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern von KWK-‚ Windenergie- , Biomasse-‚ und Wasserkraftanlagen zur Nachrüstung der Frequenzschutzeinstellungen ihrer Anlagen. Zur Regelung der Kosten ist auch eine Anderung der Anreizregulierungsverordnung notwendi. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanun Termin Referentenentwurf 01.07.14 Kabinett 27.08.14 Bundesrat 10.10.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 8 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 231362014 Daten blatt-Nummer 1 80901 6 Vorhaben Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unld zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts Inhalt Die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie soll konsequent und planvoll fortgeführt werden. Durch die Novelle des EEG soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen und dabei Bezahlbarkeit und Versorgungssiche_rheit für die Bürger und die Wirtschaft sichergestellt werden. Ein wesentliches Ziel hierbei ist, die bisherige Kostendynamik des EEG zu durchbrechen und so die Steigerung der Stromkosten für Stromverbraucher zu begrenzen. Ausgehend vom Koalitionsvertrag folgt die Reform des EEG folgenden Grundsätzen. - Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien wird im Gesetz verbindlich festgelegt. - Die Instrumente zur wirksamen Steuerung des Ausbaus werden technologlie-spezifisch ausgestaltet. - Wir werden die erneuerbaren Energien so ausbauen, dass die Ausbauziele erreicht und die Kosten begrenzt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird auf die kostengünstigen Technologien konzentriert. - Bestehende Überförderungen werden abgebaut, Boni gestrichen und die Förderung durchgehend - degressiv ausgestaltet. - Spätestems ab 2017 soll die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden. Zur besseren Marktintegration der erneuerbaren Energien wird eine verpflichtende Direktvermarktung eingeführt. - Alle Stromverbraucher werden angemessen an den Kosten beteiligt, dabei darf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie nicht gefährdet werden. - Die Reform des EEG wird europarechtskonform ausgestaltet. - Das EEG wird deutlich vereinfacht. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin- Referentenentwurf 27.02.14 Kabinett _ 08.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 27.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten 01 .08.14 Anmerkunen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer _ Vorhaben ' Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung Inhalt Änderungen der StromGVV und der GasGVV Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett Bundesrat 10.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] 1 Referentenentwurf VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 1° Federführendes Ressort BMWi der Bundesreierung 18 Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt—Nummer 1809020 Vorhaben Gesetz zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Inhalt Das Kabinett hat am 8. April 2014 den gleichnamigen Entwurf der grundlegenden EEG-Reform verabschiedet, jedoch noch ohne die Ausführungen zur Besonderen Ausgleichsregelung. Diese Ausführungen sind nunmehr in den Gesetzentwurf nachgetragen worden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Bundestag, 1. Lesung Kabinett (Formulierungshilfe) Beschluss der Koalitionsfraktionen Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat Inkrafttreten Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS- NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode 5mm“ 23962014 Datenblatt-Nummer 1809021 Vorhaben Zweiter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft" Inhalt Der Monitoring-Prozess dient dazu, die Umsetzung des Energiekonzepte und des Maßnahmenprogramms einschließlich der darin enthaltenen Ziele mit Blick auf eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu überprüfen (Monitoring-Berichte), um bei Bedarf nachsteuern zu können. Der Bericht enthält unter anderem Aussagen zum Netz- und Kraftwerksausbau inklusive Ersatzinvestitionen, zur Energieeffizienz sowie zum Ausbau erneuerbarer Energien. Der erste Monitoring-Bericht wurde im Jahr 2012 gemeinsam von BMWi (alt) und BMU (alt) erstellt. Aufgrund der Ubertragung der Zuständigkeiten im Bereich Energie von BMU (alt) in das BMWi, liegt die Federführung für den zweiten Monitoirng-Bericht im BMWi (neu). Die anderen betroffenen Ressorts (AA, BMF, BMUB, BMIV, BMBF, BMEL) werden einbezogen. . Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.04.14 Bundestag 07.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 09.14 Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 12 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 231362014 Datenblatt-Nummer 1809024 Vorhaben Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen Inhalt Das IWG dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie). Diese verfolgt das Ziel, neue Möglichkeiten für den Zugang zu und den Erwerb’ von Kenntnissen in einer Informations- und Wissensgesellschaft zu erschließen. Der öffentliche Sektor produziert ein breites Spektrum an Informationen z. B. iln den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung. Diese Informationen sind für die Weiterverwendung in Produkten und Diensten mit digitalen Inhalten interessant und bedeutsam. Die Nutzung dieser Informationen außerhalb des öffentlichen Auftrages stellt eine Weiterverwendung dar. Die Richtlinie griff bisher nicht in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten bzw. der betreffenden öffentlichen Stellen ein, eine.Weiterverwendung überhaupt zu gestatten. Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013 geändert. Die neuen Bestimmungen sind bis zum 18.Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Durch die neue Richtlinie wird den Mitgliedstaaten die eindeutige Verpflichtung auferlegt, alle Informationen, die nach den nationalen Bestimmungen zugänglich sind und unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, auch für die Weiterverwendung bereitzustellen. Diese neue Verpflichtung muss in das IWG aufgenommen werden. Im Interesse der Rechtsklarheit und zur Gewährleistung einer lückenlosen Umsetzung erfolgt die Umsetzung möglichst eng am Wortlaut der Richtlinienvorgaben. Dazu ist das bisherige IWG durch eine vollständige Neufassung zu ersetzen. Zustimmungsbedürftlgkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 03.14-04.14 Kabinett 10.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.14 Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1809030 Vorhaben Strommarktdesign (Arbeitstitel) Inhalt Nach der EEG-Reform ab ca. Mitte I Ende 2014: Weiterentwicklung des Strommarktdesigns einschließlich weiterer Schritte mit Hinblick auf Kapazitätsmechanismen und Flexibilisierung des Gesamtsystems. Der Themenbereich umfasst insbesondere - Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung des ‘Stromversorgungssystems, um Versorgungssicherheit zu stärken - Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Flexibilisierung des Stromversorgungssystems eventuell in Form eines Flexibilisierungspaketsf-gesetzes. Hierzu könnten gehören . Senkung der Mlindesteinspeisung konventioneller Kraftwerke über Flexibilisierung der Erzeugungsseite und Reform der Bereitstellung von Systemdienstleistungen . Abbau von Flexibilitätshemmnissen zur Förderung von Lastmanagement im Stromsektor und in den anliegenden Sektoren - Weiterentwicklung der bestehenden Netzreserve - Mittelfristig die Entwicklung eines Kapazitätsmechanismus gemäß KoalV. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14-12.16 Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblaflwummer Vorhaben Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben ' Inhalt Nach Vereinbarung der Koalitionspartner wird zukünftig jede Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl Erdgas oder Erdwärme unter Einsatz der Fracking-Technologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit detaillierter Analyse der vorhabenspezifischen Umweltauswirkungen durchgeführt werden müssen. Eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines transparenten Planfeststellungsverfahrens mit OffentlichkeitsbeteiIigung stellt sicher, dass sämtliche Belange des Umweltschutzes sorgfältig und strukturiert beurteilt werden können. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 05.1 4 Kabinett 07.14-08.14 Bundesrat 09.14-10.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1809033 Vorhaben Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber Inhalt Durch eine gesetzliche Klarstellung, dass WLAN Betreiber als Accessprovider unter die Haftunsgprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) fallen, soll Rechtssicherheit für diese WLAN- Betreiber geschaffen werden. Umfassende Rechtssicherheit wird indes nur erreicht, wenn der Betreiber eines öffentlichen WLAN auch nicht länger als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Daher wird zusätzlich im TMG klargestellt, dass auch kein Anspruch auf Unterlassen besteht, sofern der Betreiber eines öffentlichen WLAN zumutbare Pflichten erfüllt hat. Das Kriterium der „zumutbaren Pflicht“ sollte durch Fallbeispiele konkretisiert werden. Schließlich soll klargestellt werden, dass sich Hostprovider, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg zurückziehen können sollen. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 03_14 _ Kabinett 08.14 Bundesrat, 1. Durchgang 10.14 Bundestag, 1. Lesung 11.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 15 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWI 18. Legislaturperiode Stand: 23'06'2014 Datenblatt-Nummer 1809034 Vorhaben Eckpunkte Digitale Agenda 2014-2017 Inhalt Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend eine Digitale Agenda und begleitet ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Tarifpartnern und Wissenschaft. Die BReg wird vorhandene Plattformen wie den Nationalen lT-Gipfel nutzen, ausbauen und auf die neuen Herausforderungen der Digitalisierung ausrichten. Die Digitale Agenda bildet den Rahmen für das Handeln aller Ressorts der Bundesregierung für die Digitalisierung aller Lebens- und Wirlschaftsbereiche. Aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD lassen sich folgende zentrale Handlungsfelder und Gestaltungsbedarfe bestimmen: 1. Digitale lnfrastruktur und Breitbandausbau 2. Digitale Wirtschaft 3. Innovativer Staat 4. Digitale Gesellschaft 5. Forschung, Bildung und Kultur 6. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft 7. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.1 4 Bundestag Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 17 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode Stamd’ 2335-2014 Datenblatt-Nummer 1809035 Vorhaben 3. Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) Inhalt Die Nationalen Energieeffizienzaktionspläne müssen im Hinblick auf die nationalen Energieeffizienzziele gemäß Art. 3 Abs. 1 EED - bedeutende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz - sowie erwartete und l oder erzielte Energieeinsparungen umfassen Die NEAAPs werden ergänzt durch aktualisierte Schätzungen des voraussichtlichen Gesamtenergieverbrauchs im Jahr 2020 Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Bundestag 06.14-07.14 Kabinett 18.06.14 Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Strategie Intelligente Vernetzung Inhalt Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend im Rahmen der "Digitalen Agenda" (Vorhaben 18 09 034) eine Strategie zur Unterstützung des Ausbaus von Informations- und Kornmunikationstechnologien in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltun. Vertreter von Ländern, Kommunen, Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind in den Strategieprozess eingebunden. Laufende Aktivitäten der Ressorts (z. B. E-Health—lnitiative BMG, E- Government-Strategie BMI) werden mit einem komplementären, sektorübergreifenden Strategieansatz aus der Querschnittssicht der IKT-Politik unterstützt. Zustimmunsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termln Referentenentwurf Kabinett 09,14 Bundestag Bundesrat Anmerkungen Ressortübergreifende Arbeitsgruppe ist eingerichtet (Beteiligung BMI, BMVI, BMG, BMBF, BMF) [pagebreak] VS-NfD Vorhabendoku mentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMWl 18. Legislaturperiode NEU 5mm“ 23-06-20” Datenblatt-Nummer 1809040 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (Arbeitstitel) Inhalt Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27EU).KerninhaIte: - Umsetzungsstrategie zur zur Erfüllung der 1‚5%-Einsparverpflichtung (bzgl. Endenergieabsatz)! Frage der Anrechnung laufender staatlicher Maßnahmen mit Energieeinsparefiekten auf die Erfüllung der 1,5% Einsparverpflichtung - Frage der verpflichtenden Einführung von Energieaudits für größere Unternehmen. - Erfassung des KWK- Potentials in D. Zustimmungsbedürftigkeft Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 30.07.14 Bundesrat. 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 09.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 116211061144; Bundesrat, 2. Durchgang 07.1 1.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federftührendes Ressort BMWi 18. Legislaturperiode NEU Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1809046 Vorhaben Fortschrittsbericht "Energie der Zukunft" Inhalt Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobachten, hat die Bundesregierung den Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" ins Leben gerufen. Auf Basis eines jährlichen Berichts werden die Fortschritte bei den Gesamtzielen und der Stand der Umsetzung der Maßnahmen bewertet. In diesem Jahr wird die Bundesregierung einen zusammenfassenden, strategisch ausgerichteten Fortschrittsbericht vorlegen. Er richtet den Blick auch in die Zukunft und enthält eine Einschätzung, ob und inwieweit die Ziele des Energiekonzepts mittel- bis langfristig erreicht werden und ob bzw. in welchen Bereichen neue Maßnahmen ergriffen werden müssen. Durch die tiefergehende Analysen auf der Grundlage einer mehrjährigen Datenbasis lassen sich Hemmnisse verlässlicher bewerten und der Bedarf für zusätzliche Maßnahmen besser einschätzen. lvlit der Zusammenführung der Zuständigkeiten im Bereich Energie liegt die Federführung für den Fortschrittsbericht im BMWi. Die anderen betroffenen Ressorts (AA, BMF, BMUB, BMIV, BMBF, BMEL) werden im Rahmen der Ressortabstimmung einbezogen. Zustimmunsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 19.1 1.14 Bundestag 12.14-02.15 Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 21 der Bundesregierung Federführendes Ressort AA 18. Legislaturperiode NEU Star“ 23962014 Datenblatt-Nummer 1805015 Vorhaben Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz, GstG) Inhalt Initiative zur gesetzlichen Regelung von Rechtsfragen zur Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland in einem einheitlichen Gaststaatgesetz . Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 10.14-11.14 Bundesrat, 1. Durchgang 12_14 Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabencäokumentation Seite 22 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stamm 23062014 Datenblatt-Nummer 1806010 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze Inhalt Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Antiterrordatei vom 24.04.2012 sind die vom Gericht für verfassungswidrig erklärten Einzelvorschriften im ATDG sowie Parallelregelungen im RED-G und AufenthG zu ändern. Außerdem sollen mit dem Gesetzentwurf in Umsetzung des Koalittionsvertrags die Analysefähgikeit der ATD sowe de technsiche Analysefähgikeit des BfV verbessert werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.02.14 Kabinett 08.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 1. Lesung 06.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten 31.12.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 23 der Bundesregierung Federführend.es Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 231362014 Datenblatt-Nummer 1806011 Vorhaben Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer Inhalt Einstufung der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des ä 29a AsylVfG sowie Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und Geduldete Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.14 Kabinett 30.04.14 Bundestag, 1. Lesung 06.06.14 Bundesrat, 1. Durchgang 13.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 10.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentatlon Seite 24 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1806012 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Inhalt Abschaffung der Optionsptlicht für in Deutschland aufgewachsene ius soIi- Kinder. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 1. Lesung 05.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 25 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1806013 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens Inhalt Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) vom 8. Mai 2013 mit dem Bundesmeldegesetz (BMG) als Artikel 1 wird am 1. Mai 2015 in Kraft treten. ln__das Änderungsgesetz sollen nur die für eine reibungslose Implementierung des BMG erforderlichen Anderungen aufgenommen werden: - Die Ermächtigungsregelungen im BMG für Bundesverordnungen, Landesregelungen und Verwaltungsvorschriften sollen schon vor dem 1. Mai 2015 in Kraft treten, damit diese Folgeregelungen gleichzeitig mit dem MeldFortG in Kraft treten können. - Im BMG muss die erst nach Verkündung des MeldFortG erfolgte Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften in 5 2 Absatz 8 EStG durch das Gesetz zur Anderung des EStG vom 15. Juli 2013 (BGBI. I S. 2397) nachvollzogen werden. - Innerhalb des BMG muss eine Ubereinstimmung zwischen dem Recht auf Selbstauskunft der betroffenen Person und den Protokollierungspflichten der Meldebehörden bei automatisierten Melderegisterauskünften hergestellt werden. - Bei den Folgeänderungen zum BMG in anderen Gesetzen sind rechtsförmliche Richtigstellungen vorzunehmen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 03.1 4 Kabinett 12.03.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 06.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten 09.1 4 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 25 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1806015 Vorhaben Zweites Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes Inhalt Die Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 sieht die Einführung einer Experimentierklausel vor. Die Anderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes beinhaltet im Wesentlichen Änderungen, die in der letzten Legislaturperiode aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates von der Bundesregierung als (abgestimmte) Formulierungshilfe dem Bundestag zugeleitet, vondiesem aus Zeitgründen jedoch im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr berücksichtigt worden waren. Zusätzlich werden das Ordnungsmerkmal der Meldebhörde als Hilfsmerkmal aufgenommen und dlile Übermittlung der Daten zur Nebenwohnung eingeschränkt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 01 .05.14 Kabinett 28.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 1. Lesung 26.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 27 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1806019 Vorhaben Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Inhalt Das Gesetz dient der Neuordnung des Rechts der Aufenthaltsbeendigung, um die erheblichen Vollzugsdefizite in diesem Bereich abzubauen. Weiterhin bezweckt der Entwurf eine Neugestaltung des Ausweisungsrechts, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Darüberhinaus soll ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte geduldete Ausländer geschaffen werden, die ihren Lebensunterhalt tatsächlich mindestens überwiegend selbst sichern können. Der Entwurf enthält daneben noch sonstige aufenthaltsrechtliche Änderungen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf o7_1 4 Kabinett 30.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 10.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 14.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten 01.02.15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 DatenblamNummer Vorhaben Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU sowie weiterer Vorschriften Inhalt Umsetzung der Empfehlung des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-MitgIiedstaaten" Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren im Fall von Rechtsmissbrauch - Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche in Ubereinstimmung rrlit dem Europarecht — Strafbewehrung des Erschleichens von Aufenthaltsbescheinigungen gem. FreizügG/EU SOWIG - Erleichterung des Familiennachzugs von sonstigen Familienangehörigen von Unionsbürgern - Anderung des Einkommensteuergesetzes (Identifikationsnummer zur Vermeidung von Doppelzahlungen von Kindergeld) - Schwarzarbeitsbekäpfungsgetz - Ausweitung der Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 16.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 26.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesun 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten O1 .15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation p der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatmlummer Vorhaben Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014I2015 Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.14 Kabinett 28.05.14 Bundestag, 1. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11 .14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung F d _ .. 18. Legislaturperiode e erfuhrendes Ressort Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Abschlussbericht St-Ausschuss "Inanspruchnahme der Sozialsysteme durch EU-Bürger" Inhalt Der Zuzug aus den neuen Mitgliedstaaten und darunter auch die Zuwanderung von sog. Armutsmigranten dürfte auch 2014 weiter zunehmen. Damit werden die Belastungen für die Systeme der sozialen Sicherheit und insbes. der Systeme der kommunalen Daseinsvorsorge weiter steigen. Maßnahmen zu Gunten betroffener Kommunen sowie gegen den Missbrauch im Zusammenhang mit Freizügigkeitsrecht. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 16.07.14 Bundestag Bundesrat Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMI NEU Datenblatt-Nummer 1806027 18. Legislaturperiode. Stand: 23.06.2014 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 b) Inhalt Mit der Änderung von Art. 91b GG sollen die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich erweitert werden. Künftig soll der Bund gemeinsam mit den Ländern die Hochschulen auch langfristig und institutionell fördern können. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 16.06.14 Kabinett 16.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 10.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 14.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblaflwummer Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datensohutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde Inhalt Die BfDI wird in eine oberste Bundesbehörde überführt, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und eine Dienstaufsicht des BMI wird verzichtet. Die organisatorische Anbindung an das BMI wird beseitigt. Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen: -- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Sie untersteht ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. -- Die Bundesbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet vor diesem den Amtseid. -- Die Regelungen über die Anbindung an das BMI werden gestrichen. Weitere Regelungen, insbesondere zur Rechts- und Dienstaufsicht, zur Vertretung und Weiterführung der Geschäfte, zur Venlvendung von Geschenken, zur Genehmigung von Aussagen und zur Erstattung von Gutachten, werden — soweit erforderlich - durch europarechtskonforme Neuregelungen ersetzt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung _ Termin Referentenentwurf 07.07.14 Kabinett 16.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 10.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 14.1 1.14 Bundesrat, 2. Durchgang 28.1 1.14 Inkrafttreten 01 .01 .15 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 33 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stamd’ 23-05-2014 Datenblatt-Nummer 1307005 Vorhaben Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Inhalt Der Gesetzentwurf sieht als dritte Stufe der lnsolvenzrechtsreform Änderungen der Insolvenzordnung vor, die den spezifischen Besonderheiten von Konzerninsolvenzen Rechnung tragen. Er umfasst insbesondere die Schaffung allgemeiner Kooperationsrechte und -pflichten, die Schaffung eines besonderen Koordinationsverfahrens, die Einführung eines Konzernerichtsstandsund die einheitliche Verwalterbestellung. Im Wesentlichen sollen die bislang noch nicht oder nur unzulänglich vorhandenen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext benötigt werden. Hierzu gehören Gerichtsstandsregelungen, die es ermöglichen sollen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für den Fall, dass Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden, wird die Möglichkeit einer Verweisung an ein einziges Gericht geschaffen. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten. Der Entwurf berücksichtigt dabei die schon nach geltendem Recht bestehenden Kooperationspflichten der Verwalter und schafft Grundlagen für die zwischengerichtliche Zusammenarbeit. Insbesondere sollen die Gerichte verpflichtet werden, sich in der Frage abzustimmen, ob zur Minimierung von Reibungsverlusten im Zuge von Abstimmungserfordernissen eine Person in mehreren oder allen Verfahren zum Verwalter bestellt werden kann. Darüber hinaus geht der Entwurf mit der Schaffung eines Koordinationsverfahrens neue Wege. Das Koordinationsverfahren soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, ohne die Selbständigkeit der Einzelverfahren in Frage zu stellen. In seinem Rahmen soll aus dem Kreis der Verwalter eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Eine besondere Stellung nimmt dabei der vom Koordinationsverwalter vorzulegende und vom Koordinierungsgericht zu i bestätigende Koordinationsplan ein, der als Referenzplan für die auf der Ebene der Einzelverfahren, insbesondere auf der Grundlage von Insolvenzplänen, zu ergreifenden Maßnahmen dient. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 07.13 Kabinett 28.08.13 Bundesrat, 1. Durchgang 11.10.13 Bundestag, 1. Lesung 14.02.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 09.14 Bundesrat, 2. Durchgang 1 1 .14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung F H. 18. Legislaturperiode ade uhrendes Ressort Stand: 23'06'2O14 Datenblatt-Nummer Vorhaben Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe Inhalt Ziel des Gesetzentwurfs ist zum einen die Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung und zum anderen die Umsetzung des sogenannten Rahmenbeschlusses Rahmenbeschluss 2009/299/„11 des Rates vom 26. Februar 2009 (Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen). Mit Urteil vom 8. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Verwerfung einer Berufung im Fall des Erscheinens eines Verteidigers „als Vertreter des Angeklagten eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstelle. Durch eine Anderung der Strafprozessordnung kann künftig die Verwerfung der Berufung des Angeklagten nicht mehr erfolgen, wenn statt des Angeklagten ein entsprechend bevollmächtigter und vertretungsbereiter Verteidiger in einem Termin zur Berufungshauptverhandlung erschienen ist. Anstelle der nicht mehr zulässigen Verwerfung soll in Anwesenheit des Verteidigers ohne den Angeklagten verhandelt werden, soweit nicht besondere Gründe dessen Anwesenheit erforderlich machen. Die durch den Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen eingeführten Neuerungen erfordern zudem partielle Anderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Der Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen sieht Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen, die in Abwesenheit der betroffenen Person in einem EU-Mitgliedstaat getroffen wurden, von einem anderen Mitgliedstaat anzuerkennen und zu vollstrecken sind bzw. wann eine Anerkennung solcher Entscheidungen versagt werden kann, die im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nachvollzogen werden. Die Neuregelungen führen zu einem erweiterten Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungs- und Volllstreckungsbehörden. Diese können dadurch in weit größerem Umfang als bisher überprüfen, ob die zu vollstreckenden Entscheidungen im Einklang mit den aufgestellten rechtsstaatlichen Garantien zustande gekommen sind. Zustimmunsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 06.01.14 Kabinett 08.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 35 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1807007 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner Inhalt Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar 2013 entschieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption durch Lebenspartner, d. h. das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Das Gesetz sieht vor, dass ein adoptiertes Kind vom Lebenspartner des zunächst Annehmenden adoptiert werden darf. Dazu sollen die betroffenen Vorschriften des materiellen Adoptionsrechts und des Verfahrensrechts angepasst werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 23.01 .14 Kabinett 12.03.14 Beschluss der Koalitionsfraktionen 18.03.14 Bundestag, 1. Lesung KoaI.Entw. 20.03.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 22.05.14 Bundesrat, 2. Durchgang 13.06.14 Inkrafttreten 30.06.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung F d .. . 18. Legislaturperiode e erfuhrendes Ressort BMJV Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1807013 Vorhaben Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 201 tfi/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im- Geschäftsverkehr (Neufassung) in deutsches Recht. Zu diesem Zweck sieht er Anderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie im Unterlassungsklagengesetz vor. So soll die lfreiheit der Vertragsparteien beschränkt werden, beliebig lange Zahlungs-, Abnahme- und Uberprüfungsfristen zu vereinbaren. Ferner ist vorgesehen, den gesetzlichen Verzugszinssatz auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu erhöhen und dem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Schuldnerverzug eine Pauschale in Höhe von 40 Euro einzuräumen. Schließlich soll ein Verbandsklagerecht auf Unterlassung der Verwendung von lndividualvereinbarungen oder Praktiken eingeführt werden, die gegen die gesetzlichen Regelungen über die Vereinbarungen über Zahlungs-, Uberprüfungs- und Abnahmefristen, über den Verzugszinssatz und über dlie Pauschale verstoßen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 10.02.14 Kabinett 02.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 03.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 23'06'2014 Datenblatt-Nummer 1807014 Vorhaben Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption Inhalt Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation des am 9. Dezember 2003 unterzeichneten Ubereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption geschafffen werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen ist- das erste weltweite Regelungswerk zur Bekämpfung der ip- und ausländischen Korruption und zeichnet sich durch seinen umfassenden Ansatz aus. Das Ubereinkommen enthält Vorschriften zur Korruptionsprävention, Strafvorschriften, Regelungen zur internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit, Vorschriften über die Wiedererlangung von durch Korruption erlangten Vermögenswerten, die illegal ins Ausland transferiert wurden und Vorschriften über qie gegenseitige technische Hilfe von Vertragsstaaten. Vorgesehen sind auch die Grundlagen für einen gberwachungsmechanismus, mit dem die angemessene Umsetzung und Anwendung des Ubereinkommens in den einzelnen Vertragsstaaten überprüft werden kann. Die Bundesrepublik Deutschland zählt zu den Staaten, die das Übereinkommen bereits auf der Zeichnungskonferenz vom 9. Dezember 2003 in IVIexiko gezeichnet und damit ihre Unterstützung der Konvention zum Ausdruck gebracht haben. Das Ubereinkommen ist am 14. Dezember 2005 in Kraft getreten; es soll jetzt durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 21 .02.14 Kabinett 28.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 1. Lesung 11.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 25.09.14 Bundesrat, 2. Durchgang 10.10.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort BMJV Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1807016 Vorhaben Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) Inhalt Ziel des Gesetzentwurfs ist einerseits die Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und andererseits die Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. Insbesondere ist vorgesehen, dass bei der Wiedervermietung von Bestandlswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen darf. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für höchstens jeweils fünf Jahre die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Ferner sollen entgeltpflichtige Maklerverträge zwischen einem Wohnungssuchenden und dem ' Wohnungsvermittler nur noch dann zustande kommen, wenn der Wohnungssuchende in Textform einen Suchauftrag erteilt und der Makler ausschließlich wegen dieses Suchauftrages die Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag zustande kommt. Hat der Vermieter dem Makler eine Wohnung zur Suche eines für ihn geeigneten Mieters an die Hand gegeben, ist der Mieter keinesfalls zur Zahlung der Courtage verpflichtet. Vereinbarungen, um die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter- abzuwälzen, sind unwirksam. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 18.03.14 Kabinett 07.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand‘ 2396-2014 Datenblatt-Nummer 1807017 Vorhaben Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts Inhalt Ziel des Gesetzentwurfs ist es, insbesondere den Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und_Nutzung ihrer Daten zu verbessern. Durch die Ergänzung des Q 2 Absatz 2 UKIaG soll ausdrücklich geregelt werden, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften, die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer gelten, Verbrauchersohutzgesetze im Sinne des 5 2 Absatz 1 UKIaG sind. Daneben sind weitere Änderungen vorgesehen, die die Durchsetzung der Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz erleichtern, aber ihre missbräuchliche Geltendmachung verhindern sollen. Ds Bürgerliche Gesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass durch Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig keine strengere Form als die Textform für Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Dritten abzugeben sind, vereinbart werden kann. Damit wird sichergestellt, dass insbesondere auch die Beendigung von Verträgen für Verbraucher nicht unnötig erschwert wird und sie immer einfach feststellen können, wie die vereinbarte Form zu erfüllen ist. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 28.05.14 Kabinett 09.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stamm 23'°6'2°14 Datenblatt-Nummer 1807018 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013I11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (RL ADR) und zur Durchführung der Verordnung Nr. 524/2013 über Online- Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (V0 ODR) Inhalt Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass für vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen neben der Gerichtsbarkeit ein flächendeckender zweiter au ßergerichtlicher Pfad für die Konfliktbeilegung zur Verfügung steht. Die Verpflichtung umfasst mit wenigen Ausnahmen alle Kauf- und Dienstleistungsverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen mit (Wohn-)Sitz in der Europäischen Union. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 10.14-12.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 41 Federführendes Ressort BMJV der Bundesregierung 18 Legislaturperiode : . .214 Stand 23 o6 O Datenblatt-Nummer 1807019 Vorhaben Einrichtung eines Sachverständigenrates für Verbraucherfragen Inhalt Aufgabe des Sachverständigenrates ist es, zu wichtigen Verbraucherfragen und Teilmärkten Stellungnahmen und Empfehlungen zu formulieren. Der Sachverständigenrat soll unabhängig und interdisziplinär besetzt sein und durch eine Geschäftsstelle unterstützt werden. Die zu berufenden Mitglieder sollen sich paritätisch aus Wissenschaftlern sowie Experten mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen im Verbraucherbereich zusammensetzen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 1 1 .14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 2306201 4 Datenblatt-Nummer 1807020 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz umgesetzt werden, soweit die Bundesebene betroffen ist. Die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird vereinfacht und durch gesetzliche Anderungen sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird, wenn sich aus diesen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem wird der bisherige Lösungsmechanismus für Kompetenzkonflikte zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder in g 143 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes derart erweitert, dass er auf. Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft auch zur Herstellung eines Sammelverfahrens genutzt werden kann. Der Entwurf sieht darüber hinaus eine ausdrückliche Regelung vor, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Dadurch soll die Bedeutung dieser Motive für die gerichtliche Strafzumessung verdeutlicht werden. Zudem soll unterstrichen werden, dass auch die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen schon frühzeitig auf solche für die Bestimmung der Rechtsfolgen bedeutsamen Motive zu erstrecken hat. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf ' 16.04.14 Kabinett 08.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1807027 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei internationale Rechtsinstrumente zum verbesserten Schutz von Kindern umgesetzt werden. Dies ist zum einen das Ubereinkommen Nummer 201 des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (sogenannte Lanzarote- Konvention) und zum anderen die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011, die Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Sanktionen auf dem Gebiet des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, der Kinderpornografie und der Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke festlegt. Zwar entspricht das deutsche Recht bereits weitgehend den internationalen Vorgaben, es ergeben sich aber noch partielle Umsetzungserfordernisse im Strafgesetzbuch (StGB), denen der Gesetzentwurf Rechnung trägt. Darüber hinaus soll der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (5 174 StGB) erweitert, eine Klarstellung zum sogenannten Posing in den 55 184, 184c StGB aufgenommen und die 55 184b, 184c StGB um den gewerbsmäßigen Handel mit Bildern von nackten Kindern enlveitert werden. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 1 1 .04.14 Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Seite 44 Federführendes Ressort l BMJV Datenblatt-Nummer 1807029 Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 l Vorhaben Gesetz zur Änderung des Aktienrechts (Aktienrechtsnovelle 2014) Inhalt Mit dem Gesetzentwurf soll das Aktienrecht punktuell weiterentwickelt werden. Zum einen soll die Finanzierung der Aktiengesellschaft flexibilisiert werden. Nach jetziger Rechtslage kann aufsichtsrechtlich kein regulatorisches Kernkapital gebildet werden, indem die Gesellschaft stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgibt, denn der Vorzug wird als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden, und das verhindert die Anerkennung als Kernkapital. Den Gesellschaften soll daher aktienrechtlich eine angemessene Gestaltu ngsmöglichkeit eröffnet werden, mit der sie Kernkapital auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bilden können. Darüber hinaus sehen die aktienrechtlichen Bestimmungen bei Wandelschuldverschreibungen bisher nur ein Umtauschrecht des Gläubigers vor, nicht aber auch ein solches der Gesellschaft als Schuldnerin. Dafür sollen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ferner sollen die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter gemacht werden. Geben solche Gesellschaften Inhaberaktien aus, ist es bisher möglich, dass Anderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellen cler Mitteilungspflichten des Aktiengesetzes bewegen, verborgen bleiben. Auf internationaler Ebene wurde daher Kritik am deutschen Rechtssystem dahingehend geäußert, dass bei nichtbörsennotierten Gesellschaften mit Inhaberaktien keine ausreichenden Informationen über den Gesellschafterbestand verfügbar seien. Außerdem soll geklärt werden, wie die Berichtspflicht von Aufsichtsräten, dlie von Gebietskörperschaften entsandt werden, rechtlich begründet werden kann. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 11.04.14 Kabinett 08.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS- NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort BMJV 5mm“ 23'°6'2°14 Datenblatt-Nummer 1307032 Vorhaben Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vorn 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) geschaffen werden. Am 19. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot der sukzessiven Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (BVerfG, 1 BvL 1/11). Ab sofort können eingetragene Lebenspartnerschaften nach erfolgreicher Vermittlung durch eine Adoptionsstelle nacheinander ein Kind annehmen. Das für Deutschland derzeit noch geltende Europäische Abkommen von 1967 über die Adoption von Kindern__eröffnet die Sukzessivadoption allein Ehepaaren. Nach Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 8 des revidierten Ubereinkommens können die Vertragsstaaten in ihrem Adoptionsrecht zukünftig unter anderem die Sukzessivadoption durch Lebenspartner zulassen. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.1 4 Kabinett 07.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung F j .. 18. Legislaturperiode edefiuhrendes Ressort Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabiIitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen ab 1. Januar 2015 die Opferrente nach dem StrRehaG und die Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG erhöht werden. Damit wird die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und DDR verbessert. Die gesetzlichen Maßnahmen tragen zugleich dazu bei, den Einsatz jener Menschen, die sich als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein Vereinigtes Deutschland gegen das Sys-tem aufgelehnt haben und die deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten, stärker zu würdigen, und mildern die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen ab. In Q 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes wird der Betrag der monatlichen Zuwendung um 50 Euro angehoben. Er steigt von derzeit höchstens 250 auf höchstens 300 Euro. In 5 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes werden die monatlichen Ausgleichsleistungen jeweils um 30 Euro angehoben. Sie steigen von derzeit 184 Euro auf 214 Euro. Für Verfolgte, die eine Rente aus der esetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen, steigt der Leistungsbetrag von derzeit 123 Euro auf 153 Euro. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin s Referentenentwurf 12.05.14 Kabinett 1 0.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation _ Seite 47 der Bundesreierung Federführendes Ressort BMJV 18. Legislaturperiode Stand: 231362014 Datenblatt-Nummer 1807035 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 60652013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Anderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung und enthält zugleich Durchführungsbestimmungen zu der EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen, die die Europäische Schutzanordnung ergänzt. Die neuen Rechtsvorschriften für eine EU-weite Schutzanordnung sehen vor, dass Opfer von Gewalt sich überall in der EU auf eine in ihrem Heimatland ergangene Unterlassungsanordnung verlassen können. Unterlassungsanordnungen, dlie in einem EU-Mitgliedstaat ergangen sind, werden in der gesamten EU anerkannt. Darüber hinaus wird eine Anderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheitenfler freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgenommen, die das Scheidungsverbundverfahren betrifft. Mit einer Anderung im Rechtsmittelrecht in Ehesachen sollen falsche Rechtskraftzeugnisse zur Ehescheidung vermieden werden. n Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf l 13.05.14 Kabinett 07.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung F f’ " 18. Legislaturperiode eder uhrendes Ressort Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Gesetz zur Bekämpfung der Korruption Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung internationaler Ftechtsinstrumente im Bereich der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung und sieht dazu insbesondere eine Ausweitung der Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vor, die nach dem EU-Flahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor von 2003 erforderlich ist. Außerdem wird dieStrafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit auf ausländische, europäische und internationale Amtsträger ausgedehnt und das Strafanwendungsrecht angepasst. Damit soll den Vorgaben des Strafrechtsübereinkommens gegen Korruption des Europarats und seines Zusatzprotokolls entsprochen und eine Ratifizierung dieser Instrumente ermöglicht. Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs liegen in folgenden Bereichen: - Ausweitung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (5 299 StGB), - Ausdehnung der Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträgern sowie der Strafbarkeit der Vorteilsannahme urrd Vorteilsgewährung von bzw. gegenüber europäischen Amtsträgern (55 11, 331 ff., 335a StGB), - Zusammenführung der Straftatbestände aus dem Nebenstrafrecht im StGB (55 11, 332, 334, 335a StGB), - Ewveiterung des Strafanwendungsrechts für Korruptionsstraftaten (5 5 StGB), - Erweiterung des Vortatenkatalogs der Geldwäsche (5 261 StGB), - Anhebung des Stratrahmens des 5 202c StGB, - Anpassung des 5 329 Absatz 4 StGB. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 30.05.14 Kabinett 1 0.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 49 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Star“: 23-0520” Datenblatt-Nummer 1808007 Vorhaben Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (2. RegE) Inhalt Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2014 Zustimmungsbedürttigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.03.14 Bundestag, 1. Lesung 08.04.14 - Bundesrat, 1. Durchgang 11.04.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 27.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatmlummer Vorhaben Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung das Bundesverfassungsgerichts Inhalt Das Gesetz dient der zeitnahen Umsetzung des noch verbliebenen Anpassungsbedarfs zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, dem Bewertungsgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagegesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 05.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 51 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1808014 Vorhaben Haushaltsbegleitgesetz 2014 Inhalt Änderung des SGB__V; Neufestsetzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds und Folgeänderungen; Anderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte; im parlamentarischen Verfahren zusätzlich Anderung der Bundeslaufbahnverordnung Zustimmunsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.03.14 Bundestag, 1. Lesung 08.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.04.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 24.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 1 1.07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 52 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1808015 Vorhaben Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Inhalt Verstärkte Prüfung, ob Vorgaben der EU Ratingverordnung zur Verringerung der Abhängigkeit von Bonitätseinstufungen von der Anwendung von Ratings eingehalten werden Zustimmungsbedüritigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 30.04.14 s Bundesrat, 1. Durchgang 13.06.14 Bundestag, 1. Lesung 03.07.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 07.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 28.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Feder-führendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode 5mm“ 23-05-2014 Datenblatt-Nummer 1303013 Vorhaben Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach 5 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes Inhalt Die Verordnung regelt die Länderschlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf die Länder und die Verteilung auf die Gemeinden für die Jahre 2015 bis 2017 Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett Bundestag Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 54 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1808021 Vorhaben Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens "AufbauhiIfe" und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung Inhalt Mit dem Gesetzentwurf wird die Ermächtigung geschaffen, beim Fonds "Aufbauhilfe" vom Bund verwendbare, aber nicht benötigte Mittel auch vor der Schlussabrechnung des Fonds im Bundeshaushalt zu vereinnahmen. Im Bundeshaushalt 2014 soll 1 Mrd. Euro vereinnahmt werden. Zustimmunsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 28.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.07.14 Bundestag, 1. Lesung 09.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 10.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.1 1.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentatlon der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.05.2014 natenblatbNummer Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung e_i_nes Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anderung der Richtlinie 82/891fEWG des Rates, der Richtlinien 2001I24fEG, 2002f47/EG, 2004/25fEG, 2005f56/EG‚ 2007I36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates Inhalt Umsetzung der Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Finanzinstituten (BRRD). Dies betrifft insbesondere die Einführung von spezifischen Abwicklungsinstrumenten im Krisenfall, so etwa die Beteiligung der Gläubiger an den Verlusten des Instituts (bail-in). Daneben erfolgt eine Konsolidierung bestehender Regelungen. Die bestehenden Regelungen zur Sanierungs- ulnd Abwicklungsplanung durch die Institute und Behörden sowie zur Ubertragungsanordnung werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf zusammengeführt. Der Entwurf nimmt zudem Anpassungen an die SSM-Verordnung vor. Diese schafft einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Dazu regelt sie bestehende Aufsichtskompetenzen neu und überträgt sie teilweise auf die EZB. Dies ist im Kreditwesengesetz abzubilden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 25.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung F d f"h 18. Legislaturperiode e er u rendes Ressort Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge Inhalt Zustimmungsgesetz zum zwischenstaatlichen Übereinkommen, das die Übertragung der auf nationaler Ebene erhobenen Abgaben an den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) und die schrittweise gemeinsame Nutzung der so übertragenen Abgaben regellt. Es ergänzt die Verordnungen zur Errichtung eines Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRML Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 25.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesreglerung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode NEU Stand: 23'06'2014 Datenblatt—Nummer 1808028 Vorhaben Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsiahr 2015 sowie Finanzplan 2014 bis 2018 Inhalt Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2015 Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 02.07.14 Bundestag, 1. Lesung 09.09.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 28.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesreierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblafiwummer Vorhaben Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Inhalt Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für die private Lebensversicherung (insbesondere des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes) mit dem Ziel, dass die Aufsicht und die Versicherer den Risiken der fortdauernden Niedrigzinsphase effektiv begegnen können. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 04.06.14 Beschluss der Koalitionsfraktionen Bundestag, 1. Lesung KoaI.Entw. Bundestag, 2. und 3. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11 .07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode NEU Stand‘ 2335-2014 Datenblatt-Nummer 1808032 Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" Inhalt Der Energie- und Klimafonds wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und KIimafonds" (EKFG) Anfang 2011 als Sondervermögen des Bundes errichtet, um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren, die dem Bund aus dem Energiekonzept der Bundesregierung erwachsen. Seit dem Jahr 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sog. CO2-Zertifikate). Die Preise für CO2-Zertifikate sind seit 2012 deutlich gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds reichen daher derzeit nicht aus, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmenseite des Energie- und Klimafonds erforderlich ist. Die gegenwärtigen Einschätzungen lassen erwarten, dass auch im Finanzplanungszeitraum bis 2018 ein Bedarf zur Stärkung der Einnahmenseite des Energie- und Klimafonds gegeben sein wird. Um die Finanzierung der notwendigen Programmausgaben sicherzustellen, erhält das Sondervermögen einen Bundeszuschuss nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung _ Termin Referentenentwurf Kabinett 02.07.14 Bundestag, 1. Lesung 09.09.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 28.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung d .. 18' Legislaturperiode Fe erfuhrendes Ressort Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes Inhalt Mit dem Gesetz werden die Instrumentenliste und die Beteiligungsrechte des Bundestages im ESM- Finanzierungsgesetz aus Anlass der Einführung des neuen Finanzhilfeinstruments der direkten Bankenrekapitalisierung angepasst. Zustlmmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 26.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.1_1 .14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMF 18. Legislaturperiode NEU 5mm“ 23'°6°2°14 Datenblatt-Nummer 1808034 Vorhaben Gesetz zur Änderung der Liste der Finanzhilfeinstrumente des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) Inhalt Mit dem Gesetz wird die nach Art. 2 Abs. 2 ESM-Ratifizierungsgesetz notwendige bundesgesetzliche Ermächtigung des deutschen Gouverneurs erteilt, der Instrumentenänderung nach Art. 19 ESM-Vertrag im ESM-Gouverneursrat zuzustimmen, durch die das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung eingeführt werden soll. Zustimmungsbedürttigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 26.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 17.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 natenblafiNummer Vorhaben Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Inhalt 1. Abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren Durch eine Sonderregelung wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorübergehend ausgeweitet. Besonders langjährig Versicherte können dadurch bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagsfrei-e Altersrente beziehen. Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Um besondere Härten aufgrund kurzzeitiger, arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie zu vermeiden, werden Zeiten der Arbeitslosigkeit für den Anspruch berücksichtigt werden. Da auch für den Personenkreis der besonders langjährig Versicherten die demografischen Entwicklungen, die Grundlage für die Altersgrenzenanhebungen waren, nicht unbeachtet bleiben können, ist auch bei dieser Sonderregelung ein stufenweiser Anstieg des Eintrittsalters auf die derzeit geltende Altersgrenze von 65 Jahren vorgesehen. 2. Mütterrente Durch die Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1 992 geborene Kinder um zwölf Monate wird die Erziehungsleistung von Eltern vor 1992 geborener Kinder besser anerkannt. 3. Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit werden besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Zudem werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht zählen, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern. 4. Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe an die demografische Entwicklung Die Einführung einer demografischen Komponente stellt sicher, dass der finanzielle Mehrbedarf bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe berücksichtigt wird. Die Demografiekomponente ist hierbei neben der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer als gesonderter Faktor zu berücksichtigen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 16.01.14 Kabinett 29.01.14 Bundesrat, 1. Durchgang 14.03.14 Bundestag, 1. Lesung 03.04.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 23.05.14 Bundesrat, 2. Durchgang 13.06.14 Inkrafttreten 01 .07.14 Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 53 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1811011 Vorhaben [Noch festzulegen] Inhalt Die Künstlersozialabgabe ist zum 01.01.2014 von 4,1 auf 5,2 % gestiegen; ohne Gegensteuern ist ein weiterer Anstieg unausweichlich. Zur Stabilisierung des Abgabesatzes - undl zur Herstellung von Abgabegerechtigkeit - soll kurzfristig durch eine gesetzliche Klarstellung sichergestellt werden, dass die DRV ihrer Pflicht nachkommt, die Künstlersozialabgabe bei ihren turnusmäßigen flächendeckenden Betriebsprüfungen stets mitzuprüfen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 30.04.14 Bundestag, 1. Lesung 06.06.14 Bundesrat, 1. Durchgang 13.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen Eine Petition des Deutschen Tonkünstlerverbandes, die das Vorhaben unterstützt, wurde im Sommer 2013 rd. 70.000 mal gezeichnet. Sie wird voraussichtlich in den nächsten Monaten in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt. [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation _ Seite 54 der Bundesregierung - Federführendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode 5mm’ 23052014 Datenblatt-Nummer 1811015 Vorhaben Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen im SGB II Inhalt - Verstetigung der Zuweisung von Personal in die gemeinsamen Einrichtungen nach Auslaufen der gesetzlichen Erstzuweisung vom 1.1.2011 zum 31.12.2015 - Kostenregelung zum Umgang mit Versorgungsanwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung bei einem Wechsel der Trägeriorm eines Jobcenters - Erstattung zwischen den Leistungsträgern bei rechtsgrundlos gezahlten SGB ll-Leistungen - Regelung der Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich Sozialdatenschutz SGB Il Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 05.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11 .07.14 Inkrafttreten 01 .01.15 Anmerkungen [pagebreak] VS- NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1811017 Vorhaben Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Inhalt AVE-Reform: Verlässliche Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft. Sie sichern in Zeiten des Fachkräftemangels die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sorgen für die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme und tragen zum „sozialen Frieden" bei. Die Tarifautonomie ist ein verfassungsrechtlich garantierter Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Der Staat ist aufgerufen die Rahmenbedingungen für gute Arbeitsbedingungen und ein Mindestmaß an Fairness zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie auch tatsächlich gewährleistet ist. Ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Effektivität der Normsetzung der Tarifvertragsparteien ist die AIIgemeinverbindIicherklärung. Die Allgemeinverbindlicherklärung soll gestärkt und zukunftsfähig ausgestaltet werden.Nach geltender Rechtslage kann das BMAS einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss für al_lgemeinverbindIich erklären, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen (sog. 50"/o-Quorum) und die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Ausnahmsweise kann das BMAS einen Tarifvertrag auch ohne Vorliegen des 50°/o-Quorums für allgemeinverbindlich erklären, wenn dies zur Behebung eines sozialen Notstands erforderlich erscheint. Die Erfüllung und der Nachweis des 50%-Quorums sind aufgrund der seit Jahren zu beobachtenden abnehmenden Tarifbindung in vielen Branchen schwieriger geworden. Dies stellt insbesondere für die gemeinsamen" Einrichtungen der Tarifvertragsparteien eine ernsthafte Bedrohung dar. In jüngerer Zeit wird die Allgemeinverbindlicherklärung vor allem im Hinblick auf ihre Tatbestandsvoraussetzung der 50 %- Tarifbindung gerichtlich vermehrt angegriffen. Entsprechende Verfahren finden sich in der Zivil-‚ Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Allgemeiner Mindestlohn: Durch die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns sollen angemessene Mindestarbeitsbedingungen gesichert werden. Der allgemeine Mindestlohn soll ab 1. Januar 2017 uneingeschränkt gelten, im Rahmen einer Ubergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 sind tarifliche Abweichungen möglich. AEntG: Offnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes über die dort bereits einbezogenen Branchen hinaus für alle Branchen. Weitere Anpassungen insb. zur effektiveren Anwendung des Gesetzes in der Praxis ArbGG: Durch eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes werden künftig ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen für die Uberprüfung von AIIgemeinverbindlicherklärung sowie Rechtsverordnungen zuständig. Hierzu wird ein besonderes Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten eingeführt und gestaltet. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf - 17.03.14 Kabinett 02.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 1. Lesung 05.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 04.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 65 Federfiührendes Ressort BMAS der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1811018 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in ‘einem Ghetto (ZRBG-AndG) Inhalt Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG-AndG) soll Folgendes geregelt werden: Die Vierjahresregelung des ä 44 SGB X wird für Renten mit Ghetto-Beitragszeiten nicht angewendet. Die bisher wegen der Vierjahresregelung mit einem späteren Rentenbeginn gezahlten Renten werden auf Antrag zum frühestmöglichen Rentenbeginn 1. Juli 1997 neu berechnet und gezahlt. Daraus folgt eine Rentennachzahlung. Diese ist allerdings mit einer niedrigeren monatlichen Rente als bisher verbunden, da die bisherigen Zuschläge für die Zeit, in der die Rente nicht bezogen wuirde, bei der Neuberechnung entfallen müssen. Dies ist erforderlich, um Ungleichbehandlungen mit denjenigen ZRBG-Berechtigten zu vermeiden, die ihre Rente von Anfang an ab Juli 1997 erhalten haben. Die Rentenversicherungsträger informieren die Berechtigten über diese Anitragsmöglichkeit und seine Auswirkungen. Die Berechtigten können wählen, ob sie den früheren Rentenbeginn wünschen oder die bisherige Rente behalten möchten. Die Antragsfrist zum 30. Juni 2003 wird gestrichen. Die bisher wegen verspäteter Antragstellung mit einem späteren Rentenbeginn gezahlten Renten werden ebenfalls auf Antrag zum frühestmöglichen Rentenbeginn 1. Juli 1997 neu berechnet und gezahlt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 07.03.14 Kabinett 08.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 05.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11.07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1811020 Vorhaben Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2014 Inhalt Durch die Rentenwertbestimmungsverordnung 2014 wird bestimmt: — der ab dem 1. Juli 2014 maßgebende aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, — der ab dem 1. Juli 2014 maßgebende allgemeine Rentenwert und der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, — der ab dem 1. Juli 2014 maßgebende Ausgleichsbedarf und der Ausgleichsbedarf (Ost) und — der Anpassungsfaktor und die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung. Zustimmungsbedürftlgkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 27.03.14 Kabinett 30.04.14 Bundesrat 13.06.14 Inkrafttreten 01.07.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk Inhalt Fortführung verbindlicher Mindestentgelte im Maler- und Lackiererhandwerk auf der Grundlage des Mindestlohntarifvertrags zwischen dem Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks, der Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes und der IG BAU. Zustimmungsbedüritigkelt Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 29.04.14 Kabinett 02.07.14 Bundesrat lnkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMAS NEU Datenblatt-Nummer 1811024 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Vorhaben Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit Inhalt Der von CDU/CSU und SPD am 27. November 2013 vereinbarte Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sieht eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit vor. Im Einzelnen heißt es: Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich ebctenen Belangen Rechnung getragen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 02.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 7° der Bundesregierung . F ' 18_ Legislaturperiode ederfuhrendes Ressort BMEL Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1810004 Vorhaben Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen AgrarpoIitik- Direktzahlungen-Durrchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) Inhalt Grundentscheidungen für die Durchführung der V0 (EU) Nr. 1307/2013, mit der die Direktzahlungen für Landwirte ab 2015 reformiert werden, insbesondere Wahrnehmung von Optionen für die Mitgliedstaaten zur Abweichung von dem in der V0 (EU) Nr. 1307/2013 geregelten Grundlrnodell (fakultative Ausgestaltung der Basisprämienregelung zur schrittweisen Einführung einer bundeseinheitliche hohen Zahlung, Einführung einer fakultativen Umverteilungsprämie, Verzicht auf die Anwendung Kürzung der Zahlungen nach Artikel 11) Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 26.02.14 Bundestag, 1. Lesung 03.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 11.04.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 22.05.14 Bundesrat, 2. Durchgang 13.06.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 atenbIatt-Nummer 1814009 Vorhaben Gesetz zur Neuregelung unterhaltssicherungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Gesetze Inhalt Neben der Sicherung des Einkommens der Fieservistedienst Leistenden sollen auch weitere finanzielle Leistungen (Zulagen und Prämien) an Fieservistendienst Leistende, die bisher im Wehrsolgesetz geregelt waren, in diesem Gesetz zu einem Anreizsystem für mehr Fieservistendienstleistung zusammengefasst und von einer Stelle bearbeitet werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 0a_14 Kabinett 07_14 Bundesrat, 1. Durchgang 09_14 Bundestag, 1. Lesung 10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 11,14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg/AA 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) Inhalt Fortsetzung der Mission Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 05.1 4 Kabinett 14.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung 06.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 06.14 Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 73 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg 18. Legislaturperiode 3mm“ 23-06-2014 Datenblatt-Nummer 1814013 Vorhaben Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) Inhalt Fortsetzung der Mission Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 05.14 Kabinett 14.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung 06.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 06.14 ‘Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 74 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVg 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1814015 Vorhaben Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr Inhalt Die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr ist mit Blick auf den demografischen Wandel eine wesentliche Voraussetzung für die Gewinnung und Bindung von fachlich qualifizierten Personal, um die Einsatzbereitschaft lanfristig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Bundeswehr zu erhalten. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 09.1 4 Kabinett 09.1 4 l Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 75 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMFSFJ 18. Legislaturperiode 3mm“ 23062014 Datenblatt-Nummer 1817001 Vorhaben Gesetz zur Einführung des EIterngeIdPIus und weiterer Regelungen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes und der Elternzeit Inhalt Die geplante Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes hat das Ziel, mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich zu machen_und Eltern mehr Zeit für Familie zu geben. Dafür sind folgende Regelungsvorhaben vorgesehen: - die Einführung des EIterngeIdPIus und des Partnerschaftsbonus - die Flexibilisierung der Elternzeit - die Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 22.04.14 — Kabinett 04.06.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 25.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 07.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 28.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD _ Seite 76 Vorhabendokumentation BMFSFJ der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort BMW . Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1817002 Vorhaben Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Offentlichen Dienst Inhalt Das Gesetzesvorhaben sieht vier Bestandteile vor: 1) Vorgabe einer Geschlechterquote von mindestens 30 % in Aufsichtsräten von börsennotierten und vollmitbestimmten Unternehmen 2) Verbindliche Zielvorgaben für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen in Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind 3) Novellierung des BundesgleichstelIungsgesetzes 4) Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanun Termin Referentenentwurf Kabinett 07.1 4--09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 77 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMG 18. Legislaturperiode Stand: 23'06'2014 Datenblatt-Nummer 1815012 Vorhaben Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklurtgsgesetz - GKV-FQWG) Inhalt Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt und der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich werden abgeschafft. Die Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen (einkommensabhängiger Zusatzbeitrag). Durch die Abschaffung des mitgliederbezogenen Beitragssatzanteils von 0,9 Prozentpunkten wird der Beitragssatzanteil der Arbeitnehmer von heute 8,2 Prozent auf 7,3 Prozent reduziert. Die daraus resultierende Unterdeckung (rund 11 Mrd. Euro) soll durch die kassenindividuellen einkommensbezogenen Zusatzbeiträge gedeckt werden. Damit die unterschiedliche Höhe der beitragspflichtigen Einkommen der Krankenkassen nicht zu Risikoselektionsanreizen und Wettbewerbsverzerrungen führt, wird ein vollständiger und unbürokratischer Einkommensausgleich eingeführt. ' Auf der Grundlage der Analysen und Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim BVA zum Krankengeld und zu den Auslandsversicherten werden Sonderregelungen zur Verbesserung der Zielgenauigkeit der Zuweisungen in diesen Bereichen eingeführt. Durch die Gründung eines unabhängigen wissenschaftlichen Qualitätsinstituts wird die Oualitätsorientierung in der ambulanten und stationären Versorgung gestärkt. Zustimmungsbedürttigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 12.02.14 Kabinett 26.03.14 Bundestag, 1. Lesung 09.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 1 1.07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 _ Datenblatt-Nummer Vorhaben Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistulngsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Anderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG) Inhalt 1. Stufe der Pflegereform: - Anpassung von Sach- und Geldleistungen, die als Euro-Beträge gesetzlich festgesetzt sind, orientiert an der Preisentwicklung der letzten drei Jahre - Ausweitung der Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger - Leistungsverbesserungen in der häuslichen Pflege insbesondere durch Flexibilisierung und Ausweitung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und neuen ambulanten Wohnformen - Aufbau eines Pflegevorsorgefonds - Beitragssatzerhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte, davon 0,2 Prozentpunkte für Leistungsverbesserungen sowie 0,1 Prozentpunkte für den Pflegevorsorgefonds Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMG 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1815015 Vorhaben Gesetz zur Verbesserung von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen Inhalt Termine Fachärzte, Weiterentwicklung medizinischer Versorgungszentren, weitere Verbesserung der Anreize für Arzte zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer Vorhaben Präventionsgesetz Inhalt Der Koalitionsvertrag enthält für das Präventionsgesetz folgende Maßgaben: - Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung insbesonderein Lebenswelten wie Kita, Schule, Pflegeheim sowie Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung, - Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger, - Verbesserung der Kooperation und Koordination aller Sozialversicherunglsträger sowie der Länder und Kommunen über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Regelungen zur Förderung der Zahngesundheit (5 21 SGB V) und von Schutzimpfungen (5 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene unter Berücksichtigung bundesweit einheitlicher Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation und Einbeziehung von Länderpräventionsansätzen, - Stärkung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern - Stärkung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Enlvachsenen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 12.14 Bundesrat, 1. Durchgang 02.15 Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1812022 Vorhaben Nutzerfinanzierung im Bereich Straße — Weiterentwicklung der Lkw-Maut (Arbeitstitel) Inhalt Mit dem Ziel, die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung auf eine solidere Grundlage zu stellen, soll neben der Verstärkung der Investitionen aus Mitteln des Bundeshaushalts die Nutzerfinanzierung über eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgebaut werden. Als mögliche zusätzliche Orientierungspunkte für die Weiterentwicklung der Lkw-Maut dienen die Modifikation der Tonnage sowie die Einbeziehung externer Kosten. Zudem ist nach Vorlage des neuen Wegekostengutachtens im Frühjahr 2014 eine Anpassung der Lkw-Mautsätze durch Anderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgesehen. U. a. sollen umweltfreundliche Euro Vl-Fahrzeuge eine eigene günstigste Mautklasse erhalten. Dies wird mit dem Gesetz zur Anderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich des Wegekostengutachtens 2013 umgesetzt. Im Zuge eines weiteren Gesetzes sollen ab dem 1.07.2015 weitere ca. 1.000 km autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen mautpflichtig werden sowie zum 1.10.2015 die Mautpflichtgrenze von derzeit 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen abgesenkt werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 ' Datenblatt-Nummer Vorhaben Einführung einer Pkw-Maut (Arbeitstitel) Inhalt Mit dem Ziel, die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung auf eine solidere Grundlage zu stellen, soll neben der Verstärkung der Investitionen aus Mitteln des Bundeshaushalts die Nutzerfinanzierung gestärkt und hierzu u.a. eine Pkw-Maut für nicht in Deutschland zuelassene Pkw eingeführt werden. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw sollen künftig einen angemessenen Beitrag für die Benutzung deutscher Autobahnen leisten. Voraussichtlich zu Beginn des zweiten Halbjahrs 2014 wird das BMVI eine EU- rechtskonforme Gesetzesregelung einbringen, die sicherstellt, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird. Zugleich wird die Regelung sicherstellen, dass die Einnahmen zweckgebunden und unmittelbar in die Bundesfernstraßen investiert werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesun Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 83 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 23'06'2014 Datenblatt-Nummer 1812024 Vorhaben Elektromobilitätsgesetz (Arbeitstitel) Inhalt Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, Deutschland bis zum Jahr 2020 zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu machen. Dabei verfolgt sie einen technologieoffenen Ansatz, inklusive der Wasserstoff-, Hybrid—‚ Batterie- und Brennstoffzellentechnologie. Neben anderen Anreizmechanismen setzt die Bundesregierung besonders auf eine nutzerorientierte Privilegierung von Elektrofahrzeugen. Um die Verbreitung der Elektromobilität zu fördern, sollen daher Elektrofahrzeuge in bestimmten verkehrlichen Bereichen — etwa beim Parken im öffentlichen Raum — privilegiert werden. Kommunen soll u. a. die rechtssichere Ausweisung von Parkplätzen für Elektroautos erleichtert werden. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang das Anliegen einer entsprechenden Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Anderung des Straßenverkehrsgesetzes von Ende November 2013 grundsätzlich. Aus Gründen der Rechtssystematik und Rechtsförmlichkeit hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Bevorrechtigungen für und die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen in einem eigenständigen Elektromobilitätsgesetz zu regeln. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 03,1 4 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort BMVI “am” 23-05-2014 DatenbIatt—Nummer | 1312025 Vorhaben EisenbahnreguIierungsgesetz (Arbeitstitel) Inhalt Ummehr Transparenz im Eisenbahnmarkt zu schaffen und den diskriminie—rungsfreien Marktzugang zur Eisenbahninfrastruktur zu sichern, wird ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz erarbeitet. Ziel ist die Umsetzung der EU-Richtlinie (2012f34/EU) zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes bis Juni 2015 in deutsches Recht. Wesentliche Anliegen des neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes sind die Stärkung des Wettbewerbs und eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnbereich. Dazu wird u. a. der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessert, die Entgeltregulierung sachgerecht neu ausgestaltet und entsprechende Befugnisse der Bundesnetzagentur verankert. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett ' 1 2.14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 85 der Bundesregierung 18- Legislaturperiode Federführendes Ressort BMVI Stand: 231362014 Datenblatt-Nummer 1812026 Vorhaben Novelle Luftverkehrsgesetz (Arbeitstitel) Inhalt Besserer Lärmschutz durch stärkere Differenzierung der Flughafenentgelte Lärm- und Schadstofiminderungsziele-sollen insbesondere auch durch technische Innovationen im Luftverkehr erreicht werden. Um den Schutz vor Fluglärm zu verbessern, wird im Luftverkehrsgesetz eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei Iärmabhängigen Flughafenentgelten verankert. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 1 1 .14 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 85 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1812027 Vorhaben Änderung Frequenzverordnung (FreqVO) (Arbeitstitel) Inhalt Der beschleunigte Ausbau von Mobilfunknetzen der neuesten Generation ist neben dem Ausbau Ieitungsgebundener Netze ein wesentlicher Bestandteil einer raschen flächendeckenden Breitbandversorgung. Eine adäquate Versorgung von aus Kostengründen besonders schwierig zu erschließenden Regionen ist bis 2018 nur über funkgestützte Internetanbinldungen realisierbar. Damit dies möglich wird, ist es erforderlich, dass dem Mobilfunk zusätzliche, für mobiles Breitband nutzbare Frequenzen bereitgestellt werden. Geeignet sind hierfürinsbesondere Frequenzen, die bislang vom Rundfunk für die Ubertragung des terrestrischen Fernsehrundfunks (DVB-T) genutzt werden und die im Zuge der Umstellung auf DVB-T2 frei würden (so genannte Digitale Dividende ll). Damit die Frequenzen aus der Digitalen Dividende II künftig für den Datenverkehr via Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden können, müssen sie rechtzeitig in der Frequenzverordnung (FreqVO) dem Mobilfunk zugeordnet werden. Eine Vergabe der Frequenzen ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 09.14 * Bundestag Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NTD Vorhabendokumentation Seite 87 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1812028 Vorhaben Breitbandstrategie 2.0 (Arbeitstitel) Inhalt Die Breitbandstrategie 2.0 ist Teil der ressortübergreifenden "Digitalen Aenda für Deutschland" (BMWi/BMI/BMVl/BMBF). Die Verfügbarkeit über schnelles Internet entscheidet zunehmend über den künftigen Wohlstand unseres Landes. Jedes Unternehmen und jeder Haushalt - unabhängig ob in ländlichen Regionen oder in städtischen Ballungsgebieten - muss die Möglichkeit erhalten, ein leistungsfähiges Internet nutzen zu können. Unser Land braucht beim Breitbandausbau einen erheblichen lnnovationsschub. Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, die Breitbandstrategie des Bundes nachhaltig zu forcieren, um im Jahr 2018 flächendeckend ein Hochgeschwindigkeitsnetz mit mindestens 50 Megabit/Sekunde zu erreichen. Dafür muss ein Konzept entwickelt werden, das insbesondere den Breitbandausbau im ländlichen Bereich schneller voranbringt. Um die Rahmenbedingungen für einen marktbasierten und beschleunigten Netzausbau zu verbessern und den Netzzugang umfassend sicherzustellen, ist eine "NetzalIianz Digitales Deutschland" ins Leben berufen worden. Das erste Treffen hat am 7. März 2014 in Berlin stattgefunden. Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum zu schaffen, sollen u. a. die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Refinanzierung der Breitbandinfrastruktur geprüft und ggf. Vertragslaufzeiten von drei bis vier Jahren ermöglicht werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja. Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 88 der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort BMVI Stand: 23'06'2O14 Datenblatt-Nummer 1812029 Vorhaben Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-ZuIassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Inhalt Bei der Ausgabe und Verwendung von Kurzzeitkennzeichen besteht derzeit ein hohes Missbrauchspotential. Bei der künftigen Ausgabe soll dieser Missbrauch weitgehend verhindert werden. Zur Erprobung von Zulassungsverfahren unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik war den Ländern für drei Jahre die Befugnis übertragen zu regeln, dass die Identifizierung des Fahrzeugs auch nach Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil Il, jedoch vor der Zulassung des Fahrzeugs erfolgen darf. EG-Typgenehmigungen können auch auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 167‚'2013 für Iand- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge (ABI. L 60 vorn 02.03.2013, S. 52) erteilt werden. Die Fahrzeug-ZuIassungsverordnung (FZV) wird nun entsprechend geändert. Dabei soll die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen auch durch die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden können. Auch sollen die Kurzzeitkennzeichen nur zugeteilt werden können, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) dafür nachgewiesen wird und das Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ist keine gültige HU vorhanden, sollen nur Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU erlaubt sein. Die durch Landesrecht geregelten Ausnahmen zur Erprobung von Zulassungsveriahren unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik sowie die neuen Verordnungen zur Erteilung der EG- Typgenehmigung werdenin die FZV übernommen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin ‘ Referentenentwurf 17.03.14 Kabinett Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode ’ Stand: 231362014 Datenblatt-Nummer 1812032 Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Inhalt Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen bei der Erhebung von Mautgebühren die Vorgaben der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge beachten. Die jeweils geltenden Mautsätze werden nicht willkürlich festgesetzt. Sie werden entsprechend den EU-Vorgaben aus den lnfrastrukturkosten abgeleitet und durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt, die eigens zu diesem Zweck erstellt werden. Hierzu wurden in der Vergangenheit von Experten die Wegekostengutachten 2002 (für den Zeitraum 2003 bis 2007) und 2007 (für den Zeitraum 2008 bis 2012) erstellt. Das neue Wegekostengutachten 2013’ wurde am 25.03.2014 vorgestellt und deckt den Zeitraum 2013 bis 2017 ab. Es dient auch als Grundlage für eine eigene günstigste Mautkategorie für die besonders umweltfreundlichen EURO VI-Lkw. Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2013 angepasst. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung _ Termin Referentenentwurf 0e_1 4 Kabinett 30.07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 1. Lesung 09.10.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 27.11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19_12_14 Inkrafttreten o1 _15 Anmerkungen Die Ausweitung der Mautpflicht auf weitere 1.000 km Bundesstraßen sowie die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewichtfolgen zu einem späteren Zeitpunkt mit einem separaten Gesetz. [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation j Seite 9° der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 23'06'2014 Datenblatt-Nummer 1812034 Vorhaben Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes Inhalt Derzeit gibt es in Europa einen „Flickenteppich“ von mautpflichtigen Streckennetzen und Mautsystemen: Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, muss bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Bis Oktober 2012 sollten nach EU-Recht (Entscheidung 2009/750IEG) die Voraussetzungen für einen ‘Europäischen Elektronischen Mautdienst' (EEMD) in der Europäischen Union geschaffen werden. Dies ist nicht gelungen, soll nun aber so schnell wie möglich erreicht werden. Ziel des EEMD ist, dass ein Nutzer des Mautdienstes in Zukunft seine Mautgebühren mit einem einzigen Vertrag bei einem einzigen Anbieter des Mautdienstes und nur einem Fahrzeuggerät in allen mautpflichtigen Streckennetzen der EU-Mitgliedstaaten, die unter die lnteroperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2004/52fEG) fallen, elektronisch entrichten kann. Die Nutzung dieses europäischen elektronischen Mautdienstes ist freiwillig. Alternativ kann jeder Nutzer auch weiterhin die Mautgebühren je Mitgliedstaat unmittelbar an den zuständigen Mauterheber bzw. Betreiber bezahlen." Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 05.1 4 Kabinett 07.14 Bundesrat, 1. Durchgang 09.14 Bundestag, 1. Lesung 1l0.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 11.14 Bundesrat, 2. Durchgang 12.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 91 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMVI 18. Legislaturperiode Stand: 23'06'2014 Datenblatt-Nummer 1812035 Vorhaben 49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Inhalt Am 27. Februar 2014 wurde die Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU der Kommission zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG des Rates zur Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen veröffentlicht. Die Kommission greift eine Änderung harmonisierter technischer Vorschriften für Kraftfahrzeuge auf. Es wurde eine neue UNECE-Regelung Nr. 129 für verbesserte Kinderrückhalteeinrichtungen erarbeitet, sog. I-size Systeme. Mit der neuen Regelung wird die Anwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen vereinfacht. Die Richtlinie 91/671/EWG sieht bisher nur die Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen nach der UN ECE-Regelung Nr. 44 vor. Zukünftig dürfen sowohl nach der UNECE-Regelung Nr. 44, als auch nach der UNECE-Regelung Nr. 129 genehmigte Systeme verwendet werden. Die genannte Durchführungsrichtlinie ist in nationales Recht umzusetzen (6 Monate nach Inkrafttreten, Inkrafttreten: am 20. Tag nach der Veröffentlichung). Es erfolgt eine Anderu ng der StVO‚ der StVZO sowie der BKatV. Weiterhin wird im Zusammenhang mit der Richtlinie das Privileg für Taxi- ulnd Mietwagenfahrer abgeschafft, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen. Außerdem gibt es redaktionelle Anpassungen aufgrund der veränderten Ressortbezeichnung in Folge des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013. Zustimmungsbedüfitigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 04.04.1 4 Kabinett 30.07.14 Bundesrat 19.09.14 Inkrafttreten 09.1 4 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung F d 18. Legislaturperiode e e uhrendes Ressort Stand: 23.06.2014 Datenblatmummer Vorhaben Gesetzs zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen Inhalt Einführung einer Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB), dlie Iänderspezifische Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen ermöglicht Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.04.14 Bundestag, 1. Lesung 08.05.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 27.06.14 Bundesrat, 2. Durchgang 1 1 .07.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort BMUB Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 1816007 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Inhalt Der Gesetzentwurf dient der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Januar 2003 (so genannte Umweltinformationsrichtlinie). Diese Richtlinie wird im Bundesrecht durch das geltende Umweltinformationsgesetz (UIG) umgesetzt. Hierzu hat der Europäische Gerichtshof mit Urteilen vom 14. Februar 2012 (Rechtssache C-204l09) und vom 18. Juli 2013 (Rechtssache C-515/11) entschieden: Danach sind Ministerien, wenn sie an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, nur während der Dauer dieses Verfahrens nicht zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet. Weiterhin stellen Ministerien auch bereits während des Verfahrens zum Erlass einer Rechtsverordnung eine informationspflichtige Stelle im Sinne der Vorgaben der Richtlinie 2003/4/EG dar. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 02.1 4 Kabinett 08.04.14 Bundesrat, 1. Durchgang 23.05.14 Bundestag, 1. Lesung 05.06.14 Bundestag, 2. und 3. Lesun 03.07.14 Bundesrat, 2. Durchgang 19.09.14 Inkrafttreten 1 0.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Seite 94 Federführendes Ressort BMUB Vorhabendokumentation der Bundesregierung 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Ü Datenblatt-Nummer 1816008 Vorhaben Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung Inhalt Der Wettbewerb auf der Ebene der dualen Systeme ist durch Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung zunehmend verzerrt. Das Ausnutzen von Schlupflöchern vor allem im Bereich der sogenannten Eigenrücknahmen und Branchenlösungen droht das flächendeckende haushaltsnahe Erfassungssystem insgesamt zu destabilisieren. Die Bundesregierung sieht sich deshalb veranlasst, dieser Entwicklung durch die Abschaffung der Eigenrücknahme und die Neugestaltung der bisherigen Branchenlösungen entgegenzutreten. Ziel dieser Anderungen ist es, die flächendeckende haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen unter Beibehaltung der Produktverantwortung der lnverkehrbringer dauerhaft zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf 28.02.14 Kabinett 30.04.14 Bundestag 06.06.14 Bundesrat 11 .07.14 Inkrafttreten 01 .10.14 Anmerkungen Gegebenenfalls wird der Bundesrat materiell gleichgerichtete Änderungen im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zur im parlamentarischen Verfahren befindlichen 6. Novelle beschließen. [pagebreak] VS—NfD Vorhabendokumentation Seite 95 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMUB 18. Legislaturperiode Stand: 23062014 Datenblatt-Nummer 181 6024 Vorhaben Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Inhalt Die wesentlichen mit dem Änderungsgesetz durchgeführten Anpassungen sind: - Festlegung von Modalitäten für die Anrechnung einer Ubereriüllung der energetischen Quote im Jahr 2014 auf die Treibhausgasquote im Jahr 2015. - Das Verfahren zur Berechnung der Ausgleichsabgabe wird zur Erhöhung der Iangfristrigen Planungssicherheit durch einen festen Zahlenwert ersetzt. — Anbieter von Strom für Elektrofahrzeuge haben künftig die Möglichkeit, ZUIT Erfüllung der Treibhausgasquote beizutragen. - Die Mineralölwirtschaft berichtet künftig die Menge des von ihr in Verkehr gebrachten Kraftstoffs unter Angabe des Erwerbsortes, des Ursprungs und der Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit. Die beiden letztgenannten Vorgaben werden durch Erlass einer Rechtsverordnung wirksam, sobald die Europäische Kommission die entsprechenden Durchführungsvorschriften erlassen hat. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 07.14 Bundestag, 1. Lesung 11.09.14 Bundesrat, 1. Durchgang 19.09.14 Bundestag, 2. und 3. Lesung 09.10.14 Bundesrat, 2. Durchgang 07.11.14 Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation g der Bundesregierung Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 23.06.2014 Datenblaflmlummer Vorhaben Bericht zur Weiterentwicklung der Hightech-Strategie zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie Inhalt Mit diesem Bericht stellt die BReg dar, wie die Hightech-Strategie im Sinne des im KoaV enthaltenen Auftrags zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland weiterentwickelt wird. Zustimmungsbedürrtigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Termin Referentenentwurf 06.1 4 Kabinett 16.07.14 Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 97 der Bundesregierung Federführendes Ressort BMBF 18. Legislaturperiode : . .2 1 Stand 23 06 0 4 Datenblatt-Nummer 1830007 Vorhaben BAföG-Novelle Inhalt Verlässlichkeit des BAföG als zentrales Förderungsinstrument zur individuellen Ausbildungsfinanzierung stärken und bedürfnisgerecht weiterentwickeln sowohl durch Anpassung cler Fördersätze und Einkommens- sowie Vermögensfreibeträge als auch durch strukturelle Anpassung an gewandelte AusbiIdungs— und Lebenswirklichkeiten Zustimmungsbedürttigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett 08.1 4 Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen [pagebreak] VS-NfD Vorhabendokumentation Seite 93 der Bundesregierung 18 Legislaturperiode Federführendes Ressort BMlZ Stand: 23.06.2014 Datenblatt-Nummer 1841 O42 Vorhaben Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung Inhalt Beteiligung am internationalen Prozess zur Entwicklung eines erweiterten Nachfolgesystems der Milleniumsentwicklungsziele (Millenium Development Goals, MDGs) und der Umsetzung der Rio+.20- Konferenz-Ergebnisse zu einer globalen und universellen Agenda für nachhaltige Entwicklung Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanun Termin Referentenentwurf Kabinett 10.14 Anmerkungen [pagebreak]