21. Juni 2017 Antrag Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen: Beschluss 16 zum Verfahren Aufnahme von Sondervoten 1. Die von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 20. und 21. Juni 2017 vorgelegten Sondervoten werden nach Maßgabe der folgenden Ziffern als Vierter Teil in den Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses aufgenommen. 2. Die am 21. Juni 2017 einzeln vorgelegten Sondervoten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Ausschussdrucksache 601 und 602 werden in die vorläufige Fassung des Abschlussberichts des 1. Untersuchungsausschusses aufgenommen. 3. Das am 20. Juni 2017 vorgelegte gemeinsame Sondervotum der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 596 mit den dazu am 21. Juni 2017 nachgereichten Ergänzungen zu im Text bezeichneten „Platzhaltern“ auf Ausschussdrucksache 603 wird vorläufig als GEHEIM eingestuft. Der Text wird nach Beschluss Nr. 5 zum Verfahren verteilt und steht für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung. Der vollständige Text bleibt GEHEIM eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages dauerhaft zur Einsicht verfügbar. 4. Das Sekretariat des 1. Untersuchungsausschusses wird beauftragt, bis 30. Juni 2017 eine Fassung des Textes zu erstellen, die keine höher als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuften Textstellen bzw. Informationen enthält. Soweit Zitate aus VS-VERTRAULICH oder GEHEIM eingestuften Akten enthalten sind, ist die herausgebende Stelle um Herabstufung zu ersuchen. Passagen, die in einer VS-NfD einstufbaren Fassung entnommen werden müssen, werden durch Auslassungszeichen gekennzeichnet. Zu jedem Auslassungszeichen wird durch Fußnote auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbare Textfassung verwiesen. Zu Passagen, die nach einer Umformulierung in einer VS-NfD einstufbaren Fassung teilweise erhalten bleiben können, wird ebenfalls durch Fußnote auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbare Textfassung verwiesen. 5. Die VS-NfD einstufbare Fassung des Sondervotums wird vorläufig VS-NfD eingestuft. Der Text steht im Parlamentssekretariat zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese Textfassung bleibt VS-NfD eingestuft im Parlamentssekretariat dauerhaft zur Einsicht verfügbar. 6. Das Sekretariat des 1. Untersuchungsausschusses wird beauftragt, zu prüfen, ob und gegebenenfalls zu welchen Textstellen des Sondervotums rechtliches Gehör nachzuholen ist und dieses gegebenenfalls bis spätestens 7. Juli 2017 einzuleiten. Unter dem Vorbehalt der Ziffer 6 können Textstellen, zu denen rechtliches Gehör durchzuführen ist, nach Eingang der Stellungnahme oder 14 Tage nach Zugang des Textes, zu dem Stellung genommen werden kann, der übrige Text davon unabhängig herabgestuft werden. Eingehende Stellungnahmen zum rechtlichen Gehör werden entsprechend der bisherigen Vorgehensweise bei der Veröffentlichung dem Fünften Teil im zu veröffentlichenden Abschlussbericht hinzugefügt. 7. Das Sekretariat des 1. Untersuchungsausschusses wird beauftragt, bis 31. Juli 2017 eine Fassung des Textes zu erstellen, die keine eingestuften Textstellen bzw. Informationen enthält. Soweit Zitate aus VS-NfD eingestuften Akten enthalten sind, ist die herausgebende Stelle um Herabstufung zu ersuchen. Passagen, die in einer offenen Fassung entnommen werden müssen, werden durch Auslassungszeichen gekennzeichnet. Zu jedem Auslassungszeichen wird durch Fußnote auf die im Parlamentssekretariat einsehbare Textfassung verwiesen. Zu Passagen, die nach einer Umformulierung in einer offenen Fassung teilweise erhalten bleiben können, wird ebenfalls durch Fußnote auf die im Parlamentssekretariat einsehbare Textfassung verwiesen. 8. Die offene Fassung des Textes wird gemeinsam mit den anderen Berichtsteilen in der endgültigen Fassung der Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB