BUNDESKANZLERAMT PP-142 75-Le 1 VS-NfD Berlin, den 16. März 2015 Telefon: 18 400-2048 Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) - auf Basis der Ressortmeldungen - Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) - auf Basis der Ressortmeldungen - Vorbemerkungen Die Vorhabendokumentation (VD) stellt eine Auswahl bedeutsamer Vorhaben der Bundesregierung dar und soll den Ressorts einen Überblick über den aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der Regierungspolitik während der Legislaturperiode ermöglichen. Die VD basiert auf den Vorhabenmeldungen der Ressorts für das im Bundeskanzleramt geführte datenbankgestützte Informationssystem zur Vorhabenplanung der Bundesregierung und wird in monatlichen Fortschreibungen (jeweils zum 15. d.M.) aktualisiert. Die VD spiegelt insbesondere die in der Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung festgelegten Schwerpunkte der Regierungsarbeit wider und enthält darüber hinaus Vorhaben von besonderer politischer oder finanzieller Bedeutung. Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl) - auf Basis der Ressortmeldungen - – Inhaltsverzeichnis – BMWi ................................................................................................................. 1 AA .................................................................................................................... 20 BMI .................................................................................................................. 22 BMJV ............................................................................................................... 30 BMF ................................................................................................................. 47 BMAS .............................................................................................................. 58 BMEL............................................................................................................... 60 BMVg............................................................................................................... 62 BMFSFJ .......................................................................................................... 64 BMG ................................................................................................................ 68 BMVI ................................................................................................................ 73 BMUB .............................................................................................................. 84 BMBF .............................................................................................................. 87 BKM ................................................................................................................. 90 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 1 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809004 Vorhaben Verordnung über Datenschutz und Marktkommunikation im intelligenten Energienetz Inhalt Regelungen zur zulässigen, aber auch zwingend erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung insbesondere von personenbezogenen Daten Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Termin 06.15 Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" Zustimmung von BT und BR VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 2 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809005 Vorhaben Verordnung über den Einbau und die Administration intelligenter Messsysteme Inhalt Umsetzung Kosten-Nutzen-Analyse Smart Meter, Beschreibung eines Rollout-Pfades, energiewirtschaftliche Zuordnung des Messsystembetriebes Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Termin 06.15 Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" Zustimmung von BT und BR VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 3 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Stand: 16.03.2015 Datenblatt-Nummer Vorhaben Verordnung über die Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung Inhalt Konkretisierung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (Netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen, Elektromobile) Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Termin Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" 12.15 BMWi 1809006 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 4 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809013 Vorhaben Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV) Inhalt Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV): Technische Mindestanforderungen an intelligente Zähler (einschl. Datenschutz und -sicherheit) Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Termin 06.15 Anmerkungen Verabschiedung im Rahmen des Verordnungspakets "intelligente Netze" Zustimmung von BT und BR VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 5 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809024 Vorhaben Erstes Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes Inhalt Das IWG dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie). Diese verfolgt das Ziel, neue Möglichkeiten für den Zugang zu und den Erwerb von Kenntnissen in einer Informations- und Wissensgesellschaft zu erschließen. Der öffentliche Sektor produziert ein breites Spektrum an Informationen z. B. in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung. Diese Informationen sind für die Weiterverwendung in Produkten und Diensten mit digitalen Inhalten interessant und bedeutsam. Die Nutzung dieser Informationen außerhalb des öffentlichen Auftrages stellt eine Weiterverwendung dar. Die Richtlinie griff bisher nicht in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten bzw. der betreffenden öffentlichen Stellen ein, eine Weiterverwendung überhaupt zu gestatten. Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013 geändert. Die neuen Bestimmungen sind bis zum 18. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Durch die neue Richtlinie wird den Mitgliedstaaten die eindeutige Verpflichtung auferlegt, alle Informationen, die nach den nationalen Bestimmungen zugänglich sind und unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, auch für die Weiterverwendung bereitzustellen. Diese neue Verpflichtung muss in das IWG aufgenommen werden. Weiterhin werden Entgeltgrundsätze und Transparenzbestimmungen präzisert. Durch das Änderungsgesetz sollen öffentliche Stellen auch angeregt werden, das nationale OpenData-Portal stärker zu nutzen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.14-04.14 11.02.15 27.03.15 23.04.15 07.05.1508.05.15 12.06.15 07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 6 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809030 Vorhaben Strommarktdesign (Arbeitstitel) Inhalt Nach der EEG-Reform ab ca. Mitte / Ende 2014: Weiterentwicklung des Strommarktdesigns einschließlich weiterer Schritte mit Hinblick auf Kapazitätsmechanismen und Flexibilisierung des Gesamtsystems. Der Themenbereich umfasst insbesondere - Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung des Stromversorgungssystems, um Versorgungssicherheit zu stärken - Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Flexibilisierung des Stromversorgungssystems eventuell in Form eines Flexibilisierungspakets/-gesetzes. Hierzu könnten gehören. Senkung der Mindesteinspeisung konventioneller Kraftwerke über Flexibilisierung der Erzeugungsseite und Reform der Bereitstellung von Systemdienstleistungen . Abbau von Flexibilitätshemmnissen zur Förderung von Lastmanagement im Stromsektor und in den anliegenden Sektoren - Weiterentwicklung der bestehenden Netzreserve Mittelfristig die Entwicklung eines Kapazitätsmechanismus gemäß KoalV. Vorab Grün- und Weißbuchprozess. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Anmerkungen Termin 09.15-11.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 7 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809032 Vorhaben Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung Inhalt Es handelt sich um eine Mantelverordnung, in der beide Verordnungen im Bezug auf die Fracking Technologie geändert werden. Nach Vereinbarung der Koalitionspartner wird zukünftig jede Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl Erdgas oder Erdwärme unter Einsatz der Facking-Technologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit detaillierter Analyse der vorhabenspezifischen Umweltauswirkungen durchgeführt werden müssen. Eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines transparenten Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung stellt sicher, dass sämtliche Belange des Umweltschutzes sorgfältig und strukturiert beurteilt werden können. Die Allgemeine Bundesbergverordnung wird um allgemeine Anforderungen an die Durchführung von Frackingtätigkeiten ergänzt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 09.14 25.03.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 8 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809033 Vorhaben Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber Inhalt Durch eine gesetzliche Klarstellung, dass WLAN Betreiber als Accessprovider unter die Haftunsgprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) fallen, soll Rechtssicherheit für diese WLANBetreiber geschaffen werden. Umfassende Rechtssicherheit wird indes nur erreicht, wenn der Betreiber eines öffentlichen WLAN auch nicht länger als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Daher wird zusätzlich im TMG klargestellt, dass auch kein Anspruch auf Unterlassen besteht, sofern der Betreiber eines öffentlichen WLAN zumutbare Pflichten erfüllt hat. Das Kriterium der "zumutbaren Pflicht" sollte durch Fallbeispiele konkretisiert werden. Schließlich soll klargestellt werden, dass sich Hostprovider, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg zurückziehen können sollen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 11.03.15 07.15-08.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 9 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809036 Vorhaben Strategie Intelligente Vernetzung Inhalt Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend im Rahmen der "Digitalen Agenda" (Vorhaben 18 09 034) eine Strategie zur Unterstützung des Ausbaus von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung. Vertreter von Ländern, Kommunen, Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind in den Strategieprozess eingebunden. Laufende Aktivitäten der Ressorts (z. B. E-Health-Initiative BMG, EGovernment-Strategie BMI) werden mit einem komplementären, sektorübergreifenden Strategieansatz aus der Querschnittssicht der IKT-Politik unterstützt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag Bundesrat Anmerkungen Termin 04.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 10 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809040 Vorhaben Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des §47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Inhalt Das Vorhaben dient der Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben der Artikel 8 Absatz 4 bis 7 und 18 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 13 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU. Artikel 8 Abs. 4 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird. Gemäß Artikel 13 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Sanktionen für den Fall festzulegen, dass die aufgrund von Artikel 8 der Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften nicht eingehalten werden, und Maßnahmen zu ergreifen, die für die Anwendung der Vorgaben erforderlich sind. Zur Umsetzung der Vorgaben wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Nicht-KMU verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen. Zugleich werden Bestimmungen im Gesetz geändert, die aufgrund abgelaufener Fristen oder aufgrund der Aufhebung der Dienstleistungsrichtlinie hinfällig oder anpassungsbedürftig sind. Ferner soll das Gesetz genutzt werden, um das Außerkrafttreten von § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu verschieben, indem das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas entsprechend geändert wird. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 05.11.14 18.12.14 19.12.14 05.02.15 06.03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 11 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809048 Vorhaben Verordnung über technische Anforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile Inhalt Die Verordnung regelt technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. Sie dient u.a. der Umsetzung der EURichtlinie über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU) hinsichtlich verbindlicher Vorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Darüber hinaus regelt die Verordnung die Verpflichtung der Betreiber von Ladepunkten, den Aufbau und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten der Bundesnetzagentur anzuzeigen und die Einhaltung der Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen bei Schnellladepunkten nachzuweisen. Die Verordnung sieht das Recht der Bundesnetzagentur vor, die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung (ggf. anhand von Unterlagen) zu überprüfen und den Betrieb von Ladepunkten zu untersagen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 06.15 06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 12 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809054 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung Inhalt In einem Mantelgesetz werden das Bundesberggesetz (BBergG) und die EinwirkungsbereichsBergverordnung (EinwirkungsBV) geändert. Ziel ist, durch die Änderungen die Anwendung desBergschadensrecht auf den Bohrlochbergbau und Kavernen auszuweiten. Die Vorhaben werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam mit den Änderungen am WHG und der UVP-V Bergbauins Kabinett gegeben. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 10.14 25.03.15 23.04.15 08.05.15 18.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 13 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809057 Vorhaben Jahreswirtschaftsbericht (JWB) 2015 Inhalt Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) enthält der JWB - eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - die Jahresprojektion der Bundesregierung eine Darlegung der Bundesregierung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat Anmerkungen Termin 28.01.15 29.01.15 06.03.15 27.03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 14 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809063 Vorhaben Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten - TK-Endgerätegesetz Inhalt Das Gesetzesvorhaben dient der Anpassung der gesetzlichen Normen über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Endgerätefreiheit zu gewährleisten. Dazu wird festgelegt, dass die TK-Diensteanbieter dem Teilnehmer den Anschluss und die Nutzung bestimmter Telekommunikationsendeinrichtungen nicht zwingend vorschreiben dürfen. Der Netzzugang ist als passiver Netzabschlusspunkt auszugestalten. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Vermittlungsausschuss Inkrafttreten Anmerkungen Termin 12.14 08.15 25.09.15 15.10.15 05.11.1506.11.15 27.11.15 01.16 02.16 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 15 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi NEU 1809064 Vorhaben Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) Inhalt Das Gesetz dient der Umsetzung der Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirschaft von Bürokratie vom 11. Dezember 2014 . Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 28.02.15 25.03.15 08.05.15 11.06.15 19.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 16 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809070 Vorhaben Nationales Reformprogramm 2015 Inhalt Im Rahmen des Europäischen Semesters übermitteln die EU-Mitgliedstaaten jährlich Mitte April der Europäischen Kommission ein Nationales Reformprogramm (NRP) – zeitlich und inhaltlich abgestimmt mit den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen, die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erstellen sind. Inhaltlich geht das deutsche NRP 2015 insbesondere auf folgende Elemente ein: Gesamtwirtschaftliches Umfeld, - vertiefte Analyse der Europäischen Kommission im Rahmen des Makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens - Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2014 für Deutschland - Fortschritte bei den EU-2020-Strategie Kernzielen, - Euro-Plus-Pakt. Geplanter Kabinetttermin für das NRP 2015 ist der 25. März 2015. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Bundestag Anmerkungen Termin 25.03.15 27.03.15 04.15-05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 17 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMWi 1809071 Vorhaben Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus Inhalt Mit diesem Gesetz werden Änderungen des EnWG, der VwGO, der ARegV, des EnLAG, des NABEG sowie des BBPlG vorgenommen. Im Vordergrund stehen dabei Änderungen des bisher jährlichen Turnus der Netzentwicklungsplanung für den Strom- und Gasbereich im EnWG hin zu einem zweijährigen Planungszeitraum sowie eine Ausweitung der Möglichkeiten nach dem EnLAG und BBPlG zur Verlegung von Erdkabeln in technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten von Höchstspannungsleitungen. Die Änderungen zum Turnuswechsel zielen darauf ab, den bislang bestehenden jährlichen Turnus zur Vorlage eines Netzentwicklungsplans durch die Übertragungsnetzbetreiber (Strombereich Onshore und Offshore) und Fernleitungsnetzbetreiber (Gasbereich) auf nunmehr zwei Jahre zu erweitern. Stattdessen werden die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, in den Kalenderjahren, in denen kein Netzentwicklungsplan vorzulegen ist, einen Umsetzungsbericht vorzulegen. Dieser dient der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen an die jährliche Feststellung des Marktverschlusses durch vertikal integrierte Transportnetzbetreiber. Zudem werden die Kriterien für eine Erdverkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten der vorgesehenen Pilotvorhaben auf Höchstspannunsgebene im EnLAG und BBPlG ergänzt. Künftig ist eine Erdverkabelung auch möglich, wenn eine Freileitung gegen bestimmte Belange des Arten- und Gebietsschutzes nach dem BNatSchG verstoßen würde oder wenn die Leitung eine Bundeswasserstraße queren soll. Daneben werden gezielt weitere EnLAG- und BBPlG-Vorhaben als Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung aufgenommen. Um neuere Erkenntnisse noch während eines laufenden Planfeststellungsverfahrens berücksichtigen zu können, wird im NABEG eine gesetzliche Grundlage für ein ausnahmsweise erfolgendes Wiederaufgreifen des Bundesfachplanungsverfahrens im vereinfachten Verfahren geschaffen. Mit einer Änderung in der VwGO wird eine Klarstellung zur sachlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte vorgenommen. In der ARegV erfolgen schließlich redaktionelle Folgeänderungen aufgrund von Änderungen des EnWG, EnLAG und BBPlG. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 12.14 25.03.15 23.04.15 08.05.15 18.06.15 10.07.15 08.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 18 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer Vorhaben Bundesbericht Energieforschung 2015 Inhalt Der Bundesbericht Energieforschung gibt einen Überblick über die Forschungsförderung im Energiebereich. Dargestellt werden die Aktivitäten des Bundes, der Länder und der EU. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag Bundesrat Anmerkungen Termin 04.15 04.15-05.15 BMWi 1809072 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 19 Federführendes Ressort 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Datenblatt-Nummer BMWi 1809116 Vorhaben VO zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms Inhalt Das EEG 2014 sieht vor, dass im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen ab 2017 mindestens 5 % des jährlichen Zubaus europaweit ausgeschrieben werden. Für die Zeit von 2015 und 2016 ist vorgesehen, im Rahmen der Pilotausschreibungen im Bereich PV-Freifläche die Förderung teilweise für ausländischen Strom zu öffnen, insbsondere um Erfahrungen mit der Öffnung und der gesetzlich definierten Voraussetzungen zu sammeln. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 09.15-11.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 20 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer AA 1805015 Vorhaben Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz, GstG) Inhalt Initiative zur gesetzlichen Regelung von Rechtsfragen zur Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland in einem einheitlichen Gaststaatgesetz Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 05.15 06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 21 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer AA 1805019 Vorhaben Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits Inhalt Mit dem Abkommen erfolgt eine Assoziierung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ukraine andererseits. Damit treten die vertraglichen Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine in eine neue Phase. Ziel ist die politische Assoziation und die wirtschaftliche Integration der Ukraine. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 05.11.14 19.12.14 16.01.15 26.03.15 08.05.15 06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 22 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMI 1806019 Vorhaben Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Inhalt Das Gesetz dient der Neuordnung des Rechts der Aufenthaltsbeendigung, um die erheblichen Vollzugsdefizite in diesem Bereich abzubauen. Weiterhin bezweckt der Entwurf eine Neugestaltung des Ausweisungsrechts, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Darüberhinaus soll ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte geduldete Ausländer geschaffen werden, die ihren Lebensunterhalt tatsächlich mindestens überwiegend selbst sichern können. Der Entwurf enthält daneben noch sonstige aufenthaltsrechtliche Änderungen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 07.14 03.12.14 06.02.15 06.03.15 08.05.15 12.06.15 07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 23 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMI 1806028 Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde Inhalt Die BfDI wird in eine oberste Bundesbehörde überführt, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und eine Dienstaufsicht des BMI wird verzichtet. Die organisatorische Anbindung an das BMI wird beseitigt. Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen: -- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Sie untersteht ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. -- Die Bundesbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt. -- Die Regelungen über die Anbindung an das BMI werden gestrichen. Weitere Regelungen, insbesondere zur Rechts- und Dienstaufsicht, zur Vertretung und Weiterführung der Geschäfte, zur Verwendung von Geschenken, zur Genehmigung von Aussagen und zur Erstattung von Gutachten, werden - soweit erforderlich - durch europarechtskonforme Neuregelungen ersetzt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 15.08.14 27.08.14 10.10.14 16.10.14 18.12.14 06.02.15 01.01.16 Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 24 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMI 1806036 Vorhaben Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BundeswehrAttraktivitätssteigerungsgesetzes - BwAttraktStG) Inhalt Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Dienstgestaltung, der Bezahlung und der sozialen Absicherung Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 10.14 29.10.14 19.12.14 30.01.15 26.02.15 27.03.15 04.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 25 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMI 1806041 Vorhaben Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) Inhalt Ein zentrales Vorhaben des Bundesinnenministeriums hierbei ist das IT-Sicherheitsgesetz. Über die im Koalitionsvertrag für ein solches Gesetz vereinbarten Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für Kritische Infrastrukturen und die Verpflichtung zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle hinaus nimmt der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern die Sicherheit der Systeme und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger generell in den Blick. Zudem sollen BSI und BKA gestärkt werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 18.08.14 17.12.14 06.02.15 20.03.15 22.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 26 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMI 1806042 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Inhalt Änderungen von PersonalausweisG und PassG zur Einführung eines Ersatz-PA: - Einführung eines Ersatz-Personalausweises; - Schaffung eines Versagungs- und eines Entziehungstatbestandes für den Personalausweis; - Schaffung eines gesetzlichen Ungültigkeitsgrundes der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im PassG und PAuswG; - gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung gegen pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Beschluss der Koalitionsfraktionen Bundestag, 1. Lesung Koal.Entw. Bundesrat, 1. Durchgang Reg.Entw. Bundestag, 1. Lesung Reg.Entw. Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 11.14 14.01.15 27.01.15 30.01.15 06.03.15 20.03.15 23.04.15 08.05.15 05.15 Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 27 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMI 1806045 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre Inhalt Der Gesetzentwurf sieht vor, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, die beabsichtigen, innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen, dies der Bundesregierung anzuzeigen haben. Parlamentarische Staatssekretäre haben die Anzeige gegenüber dem zuständigen Mitglied der Bundesregierung vorzunehmen. Die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung kann untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 04.02.15 27.03.15 23.04.15 22.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 28 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMI 1806049 Vorhaben Gesetz zum Abschluss der Unterstützungsleistungen an ehemalige politische Häftlinge und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes Inhalt Im Entwurf des Mantelgesetzes sind zwei Gesetzesänderungen zusammengefasst: Durch die Änderung des Häftlingshilfegesetz (HHG) wird die jährliche Unterstützungsleistung an ehemalige politische Häftlinge im Jahr 2016 ersetzt durch eine abschließende Einmalzahlung. Durch die Änderung im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) wird ein Verweisungsfehler korrigiert und eine überholte Übergangsvorschrift abgeschafft. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 11.02.15 27.03.15 23.04.15 22.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 29 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMI NEU 1806051 Vorhaben Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes Inhalt Gesetzesregelungen sind wesentlich, um den in 2012 begonnenen Reformprozess auch auf der Gesetzesebene umzusetzen und den Forderungen des NSU UA nachzukommen; • Stärkung der Zentralstelle und des Verbundes • Verbesserung des Informationsflusses und Stärkung der Analysefähigkeit • Präzisierung der Befugnisnorm in § 8 Absatz 2 • Kern-Regelungen zum Einsatz von V-Leuten nebst Einführung eines spezifischen Rechtfertigungsgrundes • Änderungen in G 10-Angelegenheiten Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 25.03.15 24.04.15 08.05.15 03.07.15 25.09.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 30 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807005 Vorhaben Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Inhalt Der Gesetzentwurf sieht als dritte Stufe der Insolvenzrechtsreform Änderungen der Insolvenzordnung vor, die den spezifischen Besonderheiten von Konzerninsolvenzen Rechnung tragen. Er umfasst insbesondere die Schaffung allgemeiner Kooperationsrechte und -pflichten, die Schaffung eines besonderen Koordinationsverfahrens, die Einführung eines Konzerngerichtsstands und die einheitliche Verwalterbestellung. Im Wesentlichen sollen die bislang noch nicht oder nur unzulänglich vorhandenen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext benötigt werden. Hierzu gehören Gerichtsstandsregelungen, die es ermöglichen sollen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für den Fall, dass Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden, wird die Möglichkeit einer Verweisung an ein einziges Gericht geschaffen. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten. Der Entwurf berücksichtigt dabei die schon nach geltendem Recht bestehenden Kooperationspflichten der Verwalter und schafft Grundlagen für die zwischengerichtliche Zusammenarbeit. Insbesondere sollen die Gerichte verpflichtet werden, sich in der Frage abzustimmen, ob zur Minimierung von Reibungsverlusten im Zuge von Abstimmungserfordernissen eine Person in mehreren oder allen Verfahren zum Verwalter bestellt werden kann. Darüber hinaus geht der Entwurf mit der Schaffung eines Koordinationsverfahrens neue Wege. Das Koordinationsverfahren soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, ohne die Selbständigkeit der Einzelverfahren in Frage zu stellen. In seinem Rahmen soll aus dem Kreis der Verwalter eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Eine besondere Stellung nimmt dabei der vom Koordinationsverwalter vorzulegende und vom Koordinierungsgericht zu bestätigende Koordinationsplan ein, der als Referenzplan für die auf der Ebene der Einzelverfahren, insbesondere auf der Grundlage von Insolvenzplänen, zu ergreifenden Maßnahmen dient. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 07.13 28.08.13 11.10.13 14.02.14 26.03.15 08.05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 31 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807006 Vorhaben Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe Inhalt Ziel des Gesetzentwurfs ist zum einen die Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung und zum anderen die Umsetzung des sogenannten Rahmenbeschlusses Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 (Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen). Mit Urteil vom 8. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Verwerfung einer Berufung im Fall des Erscheinens eines Verteidigers als Vertreter des Angeklagten eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstelle. Durch eine Änderung der Strafprozessordnung kann künftig die Verwerfung der Berufung des Angeklagten nicht mehr erfolgen, wenn statt des Angeklagten ein entsprechend bevollmächtigter und vertretungsbereiter Verteidiger in einem Termin zur Berufungshauptverhandlung erschienen ist. Anstelle der nicht mehr zulässigen Verwerfung soll in Anwesenheit des Verteidigers ohne den Angeklagten verhandelt werden, soweit nicht besondere Gründe dessen Anwesenheit erforderlich machen. Die durch den Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen eingeführten Neuerungen erfordern zudem partielle Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Der Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen sieht Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen, die in Abwesenheit der betroffenen Person in einem EU-Mitgliedstaat getroffen wurden, von einem anderen Mitgliedstaat anzuerkennen und zu vollstrecken sind bzw. wann eine Anerkennung solcher Entscheidungen versagt werden kann, die im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nachvollzogen werden. Die Neuregelungen führen zu einem erweiterten Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden. Diese können dadurch in weit größerem Umfang als bisher überprüfen, ob die zu vollstreckenden Entscheidungen im Einklang mit den aufgestellten rechtsstaatlichen Garantien zustande gekommen sind. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 06.01.14 15.10.14 28.11.14 15.01.15 07.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 32 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807016 Vorhaben Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) Inhalt Ziel des Gesetzes ist einerseits die Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und andererseits die Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. Insbesondere ist vorgesehen, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen darf. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für höchstens jeweils fünf Jahre die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Ferner sollen entgeltpflichtige Maklerverträge zwischen einem Wohnungssuchenden und dem Wohnungsvermittler nur noch dann zustande kommen, wenn der Wohnungssuchende in Textform einen Suchauftrag erteilt und der Makler ausschließlich wegen dieses Suchauftrages die Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag zustande kommt. Hat der Vermieter dem Makler eine Wohnung zur Suche eines für ihn geeigneten Mieters an die Hand gegeben, ist der Mieter keinesfalls zur Zahlung der Courtage verpflichtet. Vereinbarungen, um die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter abzuwälzen, sind unwirksam. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 18.03.14 01.10.14 07.11.14 13.11.14 05.03.15 27.03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 33 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807017 Vorhaben Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts Inhalt Ziel des Gesetzentwurfs ist es, insbesondere den Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu verbessern. Durch die Ergänzung des § 2 Absatz 2 UKlaG soll ausdrücklich geregelt werden, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften, die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer gelten, Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Absatz 1 UKlaG sind. Daneben sind weitere Änderungen vorgesehen, die die Durchsetzung der Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz erleichtern, aber ihre missbräuchliche Geltendmachung verhindern sollen. Das Bürgerliche Gesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass durch Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig keine strengere Form als die Textform für Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Dritten abzugeben sind, vereinbart werden kann. Damit wird sichergestellt, dass insbesondere auch die Beendigung von Verträgen für Verbraucher nicht unnötig erschwert wird und sie immer einfach feststellen können, wie die vereinbarte Form zu erfüllen ist. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 28.05.14 04.02.15 27.03.15 23.04.15 11.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 34 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807018 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Inhalt Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass für vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen neben der Gerichtsbarkeit ein flächendeckender zweiter außergerichtlicher Pfad für die Konfliktbeilegung zur Verfügung steht. Die Verpflichtung umfasst mit wenigen Ausnahmen alle Kauf- und Dienstleistungsverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen mit (Wohn-)Sitz in der Europäischen Union. Der Gesetzentwurf führt die wesentlichen Anforderungen an anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen und das von diesen geführte Verfahren ein. Es wird zwischen privaten und behördlichen Schlichtungsstellen unterschieden. Private Schlichtungsstellen werden auf Antrag von der hierfür zuständigen Behörde des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, anerkannt, wenn sie die Voraussetzungen des neu eingeführten Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes erfüllen. Für behördliche Schlichtungsstellen gelten die Anforderungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes sinngemäß. Die Länder werden verpflichtet, Auffangschlichtungsstellen einzurichten, die Schlichtung in den Fällen anbieten, in denen das Angebot privater Schlichtungsstellen nicht ausreicht. Die Schlichtung ist für Verbraucher kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt zugänglich. Vom Unternehmer kann ein angemessenes Entgelt bzw. eine kostendeckende Gebühr erhoben werden. Die Teilnahme an der Schlichtung ist sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer freiwillig; der Zugang zu den Gerichten wird nicht eingeschränkt. Bestehende, branchenspezifische Schlichtungsregelungen bleiben bestehen, werden aber an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Auf diese Weise können die vorhandenen Schlichtungsstellen weiter genutzt werden. Soweit bisher Bundesbehörden für die Anerkennung branchenspezifischer Schlichtungsstellen zuständig waren oder Schlichtungsstellen bei Bundesbehörden bestehen, bleiben diese Zuständigkeiten erhalten. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 17.10.14 05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 35 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807020 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Inhalt Mit dem Gesetzentwurf sollen die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz umgesetzt werden, soweit die Bundesebene betroffen ist. Die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird vereinfacht und durch gesetzliche Änderungen sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird, wenn sich aus diesen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem wird der bisherige Lösungsmechanismus für Kompetenzkonflikte zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder in § 143 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes derart erweitert, dass er auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft auch zur Herstellung eines Sammelverfahrens genutzt werden kann. Der Entwurf sieht darüber hinaus eine ausdrückliche Regelung vor, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Dadurch soll die Bedeutung dieser Motive für die gerichtliche Strafzumessung verdeutlicht werden. Zudem soll unterstrichen werden, dass auch die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen schon frühzeitig auf solche für die Bestimmung der Rechtsfolgen bedeutsamen Motive zu erstrecken hat. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 16.04.14 27.08.14 10.10.14 14.11.14 19.03.15 08.05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 36 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807029 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Aktienrechts (Aktienrechtsnovelle 2014) Inhalt Der Gesetzentwurf dient der punktuellen Weiterentwicklung des Aktienrechts und enthält zahlreiche Klarstellungen, redaktionelle Korrekturen und Verbesserungen, die für die Praxis bedeutend sind. Um einer Rüge der Financial Action Task Force nachzukommen, wird unter anderem die Transparenz der Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Gesellschaften erhöht, indem die Voraussetzungen der Zulässigkeit von Inhaberaktien neu geregelt werden. Die Fälligkeit von Dividendenzahlungen wird zeitlich leicht versetzt, um eine europaweit einheitliche Durchführung der Abwicklung von Kapitalmaßnahmen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, Vorzugsaktien ohne Nachzahlung des Vorzugs und sogenannte umgekehrte Wandelschuldverschreibungen auszugeben. Das Beschlussmängelrecht soll durch Einführung einer relativen Befristung der Nichtigkeitsklage fortentwickelt werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 11.04.14 07.01.15 06.03.15 26.03.15 18.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 37 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807038 Vorhaben Gesetz zur Bekämpfung der Korruption Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente im Bereich der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung und sieht dazu insbesondere eine Ausweitung der Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vor, die nach dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor von 2003 erforderlich ist. Außerdem wird die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit auf ausländische, europäische und internationale Amtsträger ausgedehnt und das Strafanwendungsrecht angepasst. Damit soll den Vorgaben des Strafrechtsübereinkommens gegen Korruption des Europarats und seines Zusatzprotokolls entsprochen und eine Ratifizierung dieser Instrumente ermöglicht. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 30.05.14 21.01.15 06.03.15 26.03.15 21.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 38 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807045 Vorhaben Novellierung des Rechts der Unterbringung Inhalt Angesichts des ständigen Anstiegs der in einer Unterbringung nach § 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) befindlichen Personen, der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit der betroffenen Personen sowie der Dauer der Unterbringung wird die Reform des Unterbringungsrechts geprüft. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 09.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 39 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807046 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates Inhalt Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates umgesetzt werden. Vorgesehen ist die Erweiterung der Strafvorschrift des § 233 des Strafgesetzbuchs (StGB) auf Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Begehung strafbarer Handlungen und der Bettelei; zudem soll der Menschenhandel zum Zweck des Organhandels, der derzeit lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar ist, ausdrücklich in § 233 StGB unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus soll der Qualifikationstatbestand des § 233a StGB auf die Fälle erweitert werden, in denen das Opfer unter 18 Jahre alt ist, und auf die Fälle der grob fahrlässigen Gefährdung des Lebens des Opfers; da in der Sache ein Gleichklang erforderlich ist, sollen diese Erweiterungen auch für die entsprechenden Qualifikationstatbestände der §§ 232 und 233 StGB gelten. Der Gesetzentwurf verzichtet angesichts der bereits am 6. April 2013 abgelaufenen Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2011/36/EU bewusst darauf weitere, im politischen, fachlichen und gesellschaftlichen Raum erörterte Problemstellungen bei der Bekämpfung des Menschenhandels aufzugreifen, sofern ihnen nicht schon durch die für die Umsetzung der Richtlinie erforderlichen gesetzlichen Änderungen in diesem Entwurf entsprochen wird. Die Bundesregierung sieht die Umsetzung der Richtlinie durch den vorliegenden Entwurf lediglich als einen ersten Schritt für ein ausstehendes umfassendes Regelwerk an. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 18.09.14 28.01.15 27.03.15 23.04.15 18.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 40 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807049 Vorhaben Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) Inhalt Der Gesetzentwurf dient dazu, die europarechtlichen Mindestvorgaben hinsichtlich der Verfahrensrechte von Verletzten im Strafverfahren in nationales Recht umzusetzen, wie sie sich aus der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (Opferschutzrichtlinie) ergeben. Der Gesetzentzwurf schließt bei der Umsetzung der Opferschutzrichtlinie insbesondere an das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 und die beiden Opferrechtsreformgesetze vom 30. Juni 2004 und vom 29. Juli 2009 an. Eine Reihe punktueller Änderungen und Erweiterungen betreffen den durch diese Gesetze ergänzten und erweiterten vierten Abschnitt des Fünften Buchs der Strafprozessordnung (StPO), der die für alle Verletzten geltenden Vorschriften zusammenfasst. Soweit die Opferschutzrichtlinie hier erweiterte Informationsrechte des Verletzten vorsieht, sollen diese in den Vorschriften der §§ 406d ff. StPO zu finden sein, die sprachlich und inhaltlich übersichtlicher gefasst werden sollen. Daneben macht die Umsetzung der Opferschutzrichtlinie Ergänzungen im Ersten und Zweiten Buch der StPO notwendig. Wichtige Neuerungen sind dabei die erweiterten Informationsrechte des Verletzten bei Anzeigeerstattung nach § 158 StPO und die neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten in § 48 StPO. Die Richtlinienumsetzung im Bereich des Opferschutzes soll daneben zum Anlass genommen werden, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Die neuen Vorschriften hierzu knüpfen an die Regelungen zum Verletztenbeistand in den §§ 406f und 406g StPO an. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 02.09.14 11.02.15 27.03.15 23.04.15 18.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 41 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807050 Vorhaben Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Inhalt Der Gesetzentwurf dient der besseren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt vom 11. Mai 2005. Die Europäische Kommission hat zur Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Mit dem Gesetzentwurf werden Kritikpunkte der Europäischen Kommission aufgegriffen und Rege-lungen vorgesehen, die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stärker an die Richtlinie 2005/29/EG annähern. Dabei sollen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb lediglich punktuelle Änderungen vorgenommen werden, ohne die Struktur des Gesetzes grundlegend zu verändern. Insbesondere soll noch trennschärfer zwischen den Regelungen für geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits und Unternehmen andererseits unterschieden werden. Diese sind unterschiedlich schutzbedürftig. Neu soll in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine Regelung aufgenommen werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Beeinflussung durch aggressive geschäftliche Handlungen schützt. Zwar verbietet schon das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in seiner bisherigen Fassung die Beeinflussung von Verbraucherinnen und Verbrauchern etwa durch die Ausübung von Druck oder andere dem Aggressionsbereich zuzurechnende geschäftliche Handlungen. Nun wird jedoch erstmals ein eigener Paragraph zum Schutz vor Aggression geschaffen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 01.09.14 21.01.15 06.03.15 23.04.15 18.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 42 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807052 Vorhaben Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Inhalt Der Gesetzentwurf enthält die gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen. Er beinhaltet Regelungen zu den Aufgaben, zu den Organen und zu den Zuwendungen des Bundes, wobei die derzeitigen untergesetzlichen Regelungen um Wesentlichen wiederholt werden. Im Rahmen der Pariser Prinzipien wurden durch die Vereinten Nationen verschiedene Kriterien für nationale Menschenrechtsorganisationen aufgestellt. Die Einhaltung dieser Kriterien überwacht das International Coordinating Committee (ICC). Zu diesem Zweck wurde ein Akkreditierungsverfahren eingeführt, als dessen Ergebnis der A-, B- oder C-Status zuerkannt wird. Alle fünf Jahre erfolgt eine neue Akkreditierung. Dem Deutschen Institut für Menschenrechte ist der A-Status und damit die höchste Stufe der Akkreditierung zuerkannt worden. Nur mit diesem Status kann das Institut als offizieller Beobachter bei den Vereinten Natioen agieren, was inbesondere vor den Fachausschüssen und dem Menschenrechtsrat von hoher praktischer Bedeutung ist. Der A-Status ist darüber hinaus auch ein internationales Gütesiegel, das unterstreicht, wie ernsthaft Deutschland Menschenrechtsschutz betreibt. Im März 2015 steht eine erneute Überprüfung durch das ICC für Deutschland an. Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage in Deutschland wurde bei der Re-Akkreditierung 2008 bereits massiv kritisiert. Ohne eine gesetzliche Grundlage ist absehbar, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen AStatus verlieren wird. Damit würde das Bild von Deutschland im Bereich der Menschenrechts auf internationaler Ebene verschlechtern und die außerpolitische Menschenrechtsarbeit Deutschlands erschweren. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 12.09.14 11.03.15 08.05.15 21.05.15 11.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 43 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807053 Vorhaben Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht . Die Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden in ihrem zivilrechtlichen Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Hinzu kommen aufsichts- und gewerberechtliche Regelungen, die im Wesentlichen Änderungen im Gesetz über das Kreditwesen, im Versicherungsaufsichtsgesetz, in der Institutsvergütungsverordnung, in der Gewerbeordnung und in der Preisangabenverordnung nach sich ziehen. Die Vereinbarung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD, Regelungen zur Beratungspflicht des Darlehensgebers bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung des Kontos vorzusehen, soll darüber hinaus im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 14.10.14 25.03.15 08.05.15 11.06.15 24.09.15 16.10.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 44 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Stand: 16.03.2015 Datenblatt-Nummer BMJV 1807054 Vorhaben Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz - GVVG-ÄndG) Inhalt Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der UN-Resolution 2178 (2014). Zum einen soll § 89a des Strafgesetzbuchs (StGB) um einen Tatbestand erweitert werden: Das Reisen sowie der Versuch des Reisens in terroristischer Absicht wird künftig als weitere Vorbereitungshandlung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe gestellt. Zum anderen wird ein eigenständiger Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung geschaffen. Die Financial Action Task Force hat die Bundesrepublik Deutschland dazu aufgefordert, eine erhöhte Mindeststrafe für die Terrorismusfinanzierung vorzusehen, auf die Erheblichkeitsschwelle des bisherigen § 89a Absatz 2 Nummer 4 StGB für wirtschaftliche Zuwendungen zu verzichten sowie eine selbstständige Strafbarkeit der Handlungen, die in der UN-Konvention zur Terrorismusfinanzierung genannt sind, einzuführen. Diesen Anforderungen soll entsprochen und die Strafbarkeit der Finanzierung terroristischer Straftaten in einer Norm zusammengefasst werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Beschluss der Koalitionsfraktionen Bundestag, 1. Lesung Koal.Entw. Bundesrat, 1. Durchgang Reg.Entw. Bundestag, 1. Lesung Reg.Entw. Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Koal.Entw. Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 19.01.15 04.02.15 24.02.15 27.02.15 06.03.15 19.03.15 23.04.15 23.04.15 08.05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 45 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV 1807056 Vorhaben Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz - ADG) Inhalt Mit dem Gesetzentwurf wird ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz geschaffen,um Doping im Sport effektiver bekämpfen zu können. Damit wird die Dopingbekämpfung in Deutschland grundlegend neu geregelt. Das neue Gesetz bündelt die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung und sieht zum einen die deutliche Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten vor, die erstmals gezielt auch dopende Leistungssportler erfassen, die aber zugleich - durch entsprechende Eingrenzungen von Tatbestand und Strafrahmen - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Zum anderen enthält der Gesetzentwurf weitreichende Maßnahmen zur Stärkung der sportverbandsinternen Dopingbekämpfung. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 12.11.14 25.03.15 08.05.15 21.05.15 19.06.15 10.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 46 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMJV NEU 1807062 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Selbstgeldwäsche Inhalt Die Bekämpfung organisierter Kriminalität ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Straftaten aus diesem Kriminalitätsbereich verursachen häufig hohe wirtschaftliche Schäden und führen gleichzeitig zu hohen Profiten auf Seiten der Täter. Ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung organisierter Kriminalität ist eine umfassende Kriminalisierung von Geldwäschehandlungen. Unter Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf zu verstehen. Die Bekämpfung der Geldwäsche zielt darauf ab, der Triebfeder der organisierten Kriminalität - dem Streben nach maximalen Gewinnen - die Grundlage zu entziehen. Hierdurch wird den Tätern Investitionskapital für den Einsatz im legalen Geschäftsverkehr sowie für die Begehung weiterer Straftaten entzogen. Der Entwurf sieht eine Begrenzung des derzeit bestehenden persönlichen Strafausschließungsgrundes vor. Straffrei soll danach in Zukunft nicht mehr sein, wer als Vortatbeteiligter inkriminierte Vermögensgegenstände in den Verkehr bringt und dabei deren rechtswidrige Herkunft verschleiert. Ausgeklammert bleiben damit Handlungen, die typisches Nachtatverhalten darstellen und deren Unrechtsgehalt bereits durch eine Verurteilung wegen der Vortat erfasst wird. Ebenso wenig erfasst der Tatbestand Verhaltensweisen, die isoliert betrachtet sozialadäquat sind und deren Unrechtsgehalt sich erst aus einer Verknüpfung mit der ohnehin zu ahndenden Vortat ergibt. Die Regelung erfasst nur Handlungen, die mit dem Inverkehrbringen unter Verschleierung der Herkunft einen eigenen spezifischen Unrechtsgehalt aufweisen. Damit trägt die Regelung dem verfassungsrechtlichen Verbot der doppelten Bestrafung desselben Unrechts Rechnung. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 23.02.15 04.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 47 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF 1808044 Vorhaben Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen Inhalt Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II). Die Richtlinie führt weiter entwickelte Solvabilitätsanforderungen für Versicherungsunternehmen ein, denen eine ganzheitliche Risikobetrachtung zugrunde liegt, und stellt neue Bewertungsvorschriften hinsichtlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf, die künftig mit Marktwerten anzusetzen sind. Auf diese Weise soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden. Gleichzeitig dient die Richtlinie der Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.09.14 06.11.14 07.11.14 05.02.15 06.03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 48 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF 1808046 Vorhaben Umsetzungsgesetz zur Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme Inhalt Das Gesetz dient der Umsetzung der o.g. Richtlinie in nationales Recht. Die Richtlinie stellt harmonisierte Anforderungen an europäische Einlagensicherungssysteme; u.a. werden Regelungen für eine einheitliche Zielausstattung für Einlagensicherungssysteme sowie für eine stufenweise Verkürzung der Auszahlungsfristen von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage eingeführt; des Weiteren müssen Mitglieder institutssichernder Systeme (ISS) einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören, wobei die ISS sich als ein solches anerkennen lassen können. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 19.11.14 29.01.15 06.02.15 27.03.15 08.05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 49 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF 1808054 Vorhaben Gesetz zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union Inhalt Der Eigenmittelbeschluss bildet die rechtliche Grundlage für die Finanzierung des EU-Hauhalts. Er legt die Modalitäten für die Berechnung der nationalen Zahlungen an die EU fest. Gleichzeitig setzt er mit der sogenannten "Eigenmittelobergrenze" das maximale Ausgabevolumen fest. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.12.14 06.02.15 26.02.15 27.03.15 08.05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 50 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF 1808061 Vorhaben Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz im Jahr 2015 Inhalt Im Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der BRD und der DDR ist der Fonds Deutsche Einheit vorgesehen. An den im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des FDE verbleibenden Lasten der Länder sind die Gemeinden über die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zu beteiligen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 51 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF 1808066 Vorhaben Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz Inhalt Einführung eines Steuerentlastungsbetrages für PKW und Womo sowie erforderliche Anpassungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz infolge der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung. Bereinigung eines Verkündungsfehlers in § 5 VersStG Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 17.12.14 06.02.15 26.02.15 26.03.15 08.05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 52 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF 1808077 Vorhaben Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan 2015 - 2019 Inhalt Beschluss der verbindlichen Eckwerte zur Vorbereitung des weiteren Haushaltsaufstellungsverfahrens Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ohne Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Anmerkungen Termin 18.03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 53 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF NEU 1808079 Vorhaben Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Inhalt Insbesondere Aufteilung 10 Mrd.-Paket Zukunftsinvestitionen und Finanzierung "Kommunaler Investitionsförderfonds" Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 18.03.15 23.04.15 08.05.15 22.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 54 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF NEU 1808080 Vorhaben Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Inhalt Das Gesetz dient zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 und soll dadurch einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten. Zudem werden Länder und Kommunen bei der Bewältigung der mit der Aufnahme und Unterbringung einer zunehmenden Zahl von Asylbewerbern verbundenen Folgen finanziell durch den Bund unterstützt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 18.03.15 23.04.15 08.05.15 22.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 55 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF NEU 1808081 Vorhaben Deutsches Stabilitätsprogramm 2015 Inhalt Beschreibung und Projektion der voraussichtlichen wirtschafts- und finanzpolitischen Entwicklungen bis zum Jahr 2019; Darstellung der europäischen Vorgaben und der wesentlichen haushalts- und finanzpolitischen Maßnahmen in Deutschland Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ohne Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag Bundesrat Anmerkungen Termin 15.04.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 56 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF NEU 1808083 Vorhaben Änderung der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstituts (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV) Inhalt Die Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe ab dem Jahr 2015 wurde in der delegierten Verordnung der Kommission 2015/63 vom 21. Oktober 2014 auf Grundlage der Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) geregelt. Die Anforderungen zur Erhebung der deutschen Bankenabgabe sowie bestehende Meldefristen auf Basis der bisherigen Restrukturierungsfonds-Verordnung können daher aufgehoben werden. Mit der neugefassten Restrukturierungsfonds-Verordnung sollen ausschließlich die durch die delegierte Verordnung 2015/63 offen gebliebenen bzw. konkretisierungsbedürftigen Sachverhalte der Beitragserhebung geregelt werden. Dies betrifft das Vorgehen im Falle fehlender meldefähiger Größen zur Beitragsermittlung sowie eine Neuregelung der Beitragserhebung für Unionszweigstellen und bestimmte Wertpapierfirmen, die nicht in den Anwendungsbereich der delegierten Verordnung 2015/63 fallen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 15.04.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 57 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMF NEU 1808087 Vorhaben Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe Inhalt Anpassung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an die SRM-Verordnung; Anpassung des Restrukturierungsfondsgesetzes an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe und Regelung zur Verwendung der Bankenabgabe 2011-2014; Ausgestaltung des Kosten- und Umlagerechts für die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA); Änderungen im Kreditwesengesetz (insb.: Nachrang von Schuldtiteln in der Insolvenz; Informationsfluss BaFin Steuerbehörden) und im Pfandbriefgesetz. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 29.04.15 11.06.15 12.06.15 25.09.15 16.10.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 58 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMAS 1811024 Vorhaben Gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit Inhalt Der von CDU/CSU und SPD am 27. November 2013 vereinbarte Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sieht eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit vor. Im Einzelnen heißt es: Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 11.12.14 06.02.15 05.03.15 22.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 59 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMAS 1811033 Vorhaben Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen Inhalt Die Vorschläge zur Änderung der ArbStättV betreffen insbesondere das Problem der fehlenden Regelungen zur Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen, unzureichender Geltungsbereich für Telearbeitsplätze und die fehlende Unterweisung der Beschäftigten in der Verordnung. Im Zuge der Rechtsbereinigung soll außerdem die BildscharbV in die ArbStättV integriert werden. Die BildscharbV soll aufgehoben werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 26.04.13 29.10.14 19.12.14 06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 60 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer Vorhaben Änderung des Gentechnikrechts Inhalt Umsetzung von EU-Recht zur Regionalisierung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 04.15 05.15 BMEL 1810028 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 61 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer Vorhaben Änderung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Inhalt Änderung § 40 LFGB zur Veröffentlichungspflicht bei Verstößen Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 05.15 BMEL 1810029 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 62 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVg 1814009 Vorhaben Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften Inhalt Neben der Sicherung des Einkommens der Reservistedienst Leistenden sollen auch weitere finanzielle Leistungen (Zulagen und Prämien) an Reservistendienst Leistende, die bisher im Wehrsolgesetz geregelt waren, in diesem Gesetz zu einem Anreizsystem für mehr Reservistendienstleistung zusammengefasst und von einer Stelle bearbeitet werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 07.14 11.02.15 27.03.15 23.04.15 21.05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 63 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVg 1814024 Vorhaben Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia Inhalt Fortsetzung der Ausbildungsmission Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 02.15 04.03.15 19.03.15 26.03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 64 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort BMFSFJ Datenblatt-Nummer 1817002 Vorhaben Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst Inhalt Das Gesetzesvorhaben sieht vier Bestandteile vor: 1) Vorgabe einer Geschlechterquote von mindestens 30 % in Aufsichtsräten von börsennotierten und vollmitbestimmten Unternehmen 2) Verbindliche Zielvorgaben für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen in Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind 3) Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes 4) Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag, 1. Lesung Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 25.08.14 11.12.14 30.01.15 06.02.15 06.03.15 27.03.15 04.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 65 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort BMFSFJ Datenblatt-Nummer 1817006 Vorhaben Gesetz zur Regulierung der Prostitution (Arbeitstitel) Inhalt Mit dem Gesetzesvorhaben sollen fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen geschaffen werden und die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung der gewerblich ausgeübten Prostitution verbessert werden. Damit soll zum einen das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution gestärkt und die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution verbessert werden. Zum anderen sollen gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution und sozial unverträgliche oder jugendgefährdende Auswirkungen der Prostitutionsausübung ausgeschlossen bzw. verdrängt werden sowie die Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei bekämpft werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: offen Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 04-06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 66 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort BMFSFJ Datenblatt-Nummer 1817011 Vorhaben Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UMA) Inhalt Änderungen im SGB VIII und Ausländerrecht zur • Einführung eines am Kindeswohl ausgerichteten, bundesweiten Verteilungsverfahrens nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels • gerechteren Verteilung der Belastungen der Kommunen • Sicherstellung einer dem Kindeswohl entsprechenden, bedarfsgerechten Versorgung und Betreuung von UMA Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 04-06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 67 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort BMFSFJ Datenblatt-Nummer 1817012 Stand: 16.03.2015 Vorhaben Gesetz zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern Inhalt Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung zu bringen, soll mithilfe gesetzlicher Regelungen mehr Transparenz über geschlechtsspezifische Entgeltstrukturen ermöglicht werden: a. Einführung einer Berichtspflicht zu Entgeltgleichheit für große Unternehmen ab 500 Beschäftigte im Lagebericht nach dem HGB b. Festlegung eines individuellen Auskunftsanspruchs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer c. Regelung verbindlicher Verfahren zur Beseitigung von Entgeltdiskriminierung in eigener Verantwortung der Unternehmen Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.15-12.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 68 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMG 1815015 Vorhaben Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVVersorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) Inhalt Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zielt insbesondere darauf ab, - auch künftig eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen, - Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung weiter zu flexibilisieren und zu verbessern, dies beinhaltet die Förderung der Versorgungsorientierung der Vergütungsregelungen sowie die angemessene Vergütung der Leistungen der Hochschulambulanzen, - den Versicherten einen schnellen und sektorenübergreifend durchgehenden Zugang zur medizinischen Versorgung zu verschaffen, um so die Situation der Versicherten im konkreten Versorgungsalltag zu verbessern; dazu zählen insbesondere, die Wartezeiten auf Facharzttermine zu verringern und die Verbesserung der psychotherpeutischen Versorgung durch eine Überarbeitung der PsychotherapieRichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, - Innovationen in der Versorgung und die Versorgungsforschung durch die Schaffung eines dafür vorgesehenen Fonds verstärkt zu fördern, - Leistungsansprüche der Versicherten zu erweitern, z. B. auf die Einholung einer Zweitmeinung vor bestimmten Eingriffen oder in der medizinischen Rehabilitation, - den Gestaltungsspielraum der Krankenkassen insbesondere beim Abschluss von Verträgen im Wettbewerb zu vergrößern, - die Nutzenbewertung neuer Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse zu stärken. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 13.10.14 17.12.14 06.02.15 05.03.15 05.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 69 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMG 1815020 Vorhaben Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) Inhalt Der Koalitionsvertrag enthält für das Präventionsgesetz folgende Maßgaben: - Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere in Lebenswelten wie Kita, Schule, Pflegeheim sowie Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung, - Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger, - Verbesserung der Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und Kommunen über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Regelungen zur Förderung der Zahngesundheit (§ 21 SGB V) und von Schutzimpfungen (§ 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene unter Berücksichtigung bundesweit einheitlicher Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation und Einbeziehung von Länderpräventionsansätzen, - Stärkung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, - Stärkung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 31.10.14 17.12.14 06.02.15 20.03.15 06.15 07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 70 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Stand: 16.03.2015 Datenblatt-Nummer BMG 1815022 Vorhaben Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen Inhalt Erschließen der Vorteile elektronischer Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen auf Basis der im Aufbau befindlichen sicheren Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen. Im Einzelnen: 1. Versichertenstammdaten online überprüfbar machen 2. Notfalldaten nutzbar machen 3. elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern ermöglichen, 4. Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, 5. Datenaustausch für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement im Krankenhausbe-reich ermöglichen, 6. Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme abbauen und Anbieterwettbe-werb zwischen IT-Anbietern befördern, 7. telemedizinische Leistungen fördern und angemessen vergüten. Bei allen Maßnahmen muss ein hoher Datenschutz beachtet werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 13.01.15 04.15-05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 71 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMG NEU 1815032 Vorhaben Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) Inhalt - Verbesserung der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung. - Förderung der ambulanten und stationären Hospizleistungen. - Vernetzung der Angebote und Kooperation der Leistungserbringer in der Hospiz- und Palliativversorgung. - Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.15 04.15 06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 72 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMG NEU 1815033 Vorhaben Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (29. BtMÄndV) Inhalt Mit dieser Verordnung werden der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) neun weitere neue psychoaktive Substanzen (NPS) unterstellt, welche bei der letzten Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel gemäß § 1 Absatz 2 BtMG für gesundheitsgefährdend befunden wurden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.02.15 25.03.15 08.05.15 05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 73 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812023 Vorhaben Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen Inhalt Um den hohen Standard des Bundesfernstraßennetzes aufrecht zu erhalten, muss mehr noch als bisher in die Verkehrswege investiert werden. Eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung führt zu einer größeren Unabhängigkeit vom Bundeshaushalt und zu mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen. Deshalb soll für die Benutzung des Bundesfernstraßennetzes mit Personenkraftwagen und Wohnmobilen durch Entrichtung einer Infrastrukturabgabe ein angemessener Beitrag zur Finanzierung seines Erhalts und Ausbaus geleistet werden. Die Infrastrukturabgabe soll 2015 weitgehend technisch implementiert und im Jahr 2016 finanzwirksam werden. Die Mehreinnahmen sollen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Zugleich werden in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen, mittels derer eine Mehrbelastung inländischer Halter ausgeschlossen werden soll. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 30.10.14 17.12.14 06.02.15 26.02.15 26.03.15 08.05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Stand: 16.03.2015 Seite 74 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812024 Vorhaben Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Inhalt Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, Deutschland bis zum Jahr 2020 zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu machen. Dabei verfolgt sie einen technologieoffenen Ansatz, inklusive der Wasserstoff-, Hybrid-, Batterie- und Brennstoffzellentechnologie. Neben anderen Anreizmechanismen setzt die Bundesregierung besonders auf eine nutzerorientierte Privilegierung von Elektrofahrzeugen. Um die Verbreitung der Elektromobilität zu fördern, sollen daher Elektrofahrzeuge in bestimmten verkehrlichen Bereichen – etwa beim Parken im öffentlichen Raum – privilegiert werden. Kommunen soll u. a. die rechtssichere Ausweisung von Parkplätzen für Elektroautos erleichtert werden. Kennzeichnung und Privilegierung sollen für rein batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge gelten. Für letztere gelten besondere Anforderungen, damit nur Fahrzeuge mit einem echten Umweltvorteil von den Privilegien profitieren dürfen und eine Kennzeichnung erhalten. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang das Anliegen einer entsprechenden Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes von Ende November 2013 grundsätzlich. Aus Gründen der Rechtssystematik und Rechtsförmlichkeit hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Bevorrechtigungen für und die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen in einem eigenständigen Elektromobilitätsgesetz zu regeln. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 16.07.14 24.09.14 07.11.14 18.12.14 05.03.15 27.03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 75 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812025 Vorhaben Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr Inhalt Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr soll die EU-Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes (Recast) 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie ist bis zum 16.06.2015 in deutsches Recht umzusetzen. Sie behandelt insbesondere folgende Schwerpunkte: die Struktur der Eisenbahnen (Entflechtung), die Genehmigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Erhebung von Wegeentgelten und Zuweisung von Fahrwegkapazität im Schienenverkehr. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt über ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz sowie eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Wesentliche Anliegen des neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes sind die Stärkung des Wettbewerbs und eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnbereich. Dazu wird u. a. der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessert, die Entgeltregulierung sachgerecht neu ausgestaltet und entsprechende Befugnisse der Bundesnetzagentur verankert. Das Allgemeine Eisenbahngesetz wird mit Blick auf die Regelungen der Richtlinie zu Unternehmensgenehmigungen geändert. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 20.01.15 04.15 06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 76 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812027 Vorhaben Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung Inhalt Im Rahmen ihres Treffens am 11.12.2014 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Beschluss gefasst, bislang vom Rundfunk genutzte Frequenzen künftig dem Mobilfunk für mobiles Breitband, insbesondere zur Nutzung in derzeit noch unterversorgten Gebiete, zur Verfügung zu stellen. Die Einführung neuer Kompressionstechniken des digitales Antennenfernsehens (DVB-T; wird ersetzt durch DVB-T2) ermöglicht es dem Rundfunk, bisher genutzte Frequenzen im 700 Megahertz-Bereich freizugeben – die so genannte „Digitale Dividende II“. Damit diese Frequenzen für mobiles Breitband zur Verfügung gestellt werden können, müssen sie rechtzeitig in der Frequenzverordnung (FreqV) dem Mobilfunk zugeordnet („zugewiesen“) werden. Die Vergabe dieser sowie weiterer Frequenzen durch die Bundesnetzagentur ist für das 2. Quartal 2015 vorgesehen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 23.01.15 11.02.15 27.03.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 77 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812040 Vorhaben Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Inhalt In den letzten Jahren sind diverse umweltrelevante EU-Richtlinien und EU-Verordnungen im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik verabschiedet worden, die nur für typgenehmigte Fahrzeuge (Großserienfahrzeuge) unmittelbar gelten. Die Ausweitung auf Einzelgenehmigungen (Einzelfahrzeuge) hat national zu erfolgen. Mit diesem Verordnungsentwurf soll deshalb nun die Anwendung dieser EU-Richtlinien und EUVerordnungen für Einzelgenehmigungen umgesetzt werden. Im Weiteren sollen Sanktionsvorschriften auf nationaler Ebene erlassen werden, die durch die EGVerordnungen (EG) Nr. 595/2009 (Betrieb von Fahrzeugen ohne Reagenz / AdBlue) gefordert sind. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 02.15 12.06.15 07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 78 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812043 Vorhaben Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von Carsharingfahrzeugen (Carsharinggesetz) Inhalt Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für die Vernetzung der Verkehrsträger und für einen nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr. Mit den geplanten Regelungen zum Carsharing sollen diese Fahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert werden. Mit dem Gesetz wird die Grundlage für eine Verordnungsermächtigung geschaffen, um im Zuge der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge rechtssicher ausweisen zu können. Zudem soll es den Gemeinden ermöglicht werden, auf Parkgebühren bei diesen Fahrzeugen zu verzichten. Durch eine begleitende Verwaltungsvorschrift wird ein bundeseinheitlicher Verwaltungsvollzug gewährleistet. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 79 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812047 Vorhaben Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung Inhalt Mit dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (EmoG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern. Mit der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die auf dem EmoG basiert, werden auf Grundlage einer unselbständigen Verordnungsermächtigung Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in die Straßenverkehrs-Ordnung eingeführt. Diese gesetzliche Grundlage muss ihre Entsprechung auf Verordnungsebene erhalten, damit die Verkehrsbehörden der Länder im Straßenraum z. B. die Parkflächen beschildern können. Die Verwaltungsbehörden erhalten für die entsprechenden Anordnungen mit dieser Verwaltungsvorschrift Vorgaben, um eine bundeseinheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 25.07.14 04.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 80 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812050 Vorhaben Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Inhalt Im Zuge der Stärkung der Nutzerfinanzierung soll die Lkw-Maut ab dem 01. Juli 2015 auf weitere 1.100 km Bundesstraßen ausgeweitet und ab dem 01. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht abgesenkt werden. Diese Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut wird mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes umgesetzt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 25.09.14 05.11.14 19.12.14 26.02.15 26.03.15 08.05.15 01.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 81 18. Legislaturperiode Federführendes Ressort Stand: 16.03.2015 Datenblatt-Nummer BMVI 1812052 Vorhaben 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Inhalt Mit dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (EmoG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Verbreitung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu fördern. Bisher gibt es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlagen, die u. a. eine Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sowie die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität ermöglichen. Die Erfahrungen, die die Bundesregierung durch die Modellregionen, Demonstrationsprojekte und die „Schaufenster Elektromobilität“ gesammelt hat, zeigen, dass gerade die Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien aus nicht-ordnungsrechtlichen Gründen haben. Mit der vorliegenden Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird zum einen zur Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität eine Kennzeichnungsregelung geschaffen, die die Grundlage für die Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge bildet. Zum anderen werden die durch das EmoG geschaffenen Ermächtigungen zum Erlass der Verordnungen ausgefüllt. Auf Grundlage einer unselbständigen Verordnungsermächtigung werden Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in die Straßenverkehrs-Ordnung eingeführt. Einführung eines sogenannten E-Kennzeichens sowie einer Plakette für ausländische elektrisch betriebene Fahrzeuge in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie Einführung von Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in der Straßenverkehrs-Ordnung. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 25.07.14 04.15 12.06.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 82 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812062 Vorhaben Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt Inhalt Gemäß eines Beschlusses von November 2014 hat der Bundesrat der Bundesregierung eine Vorlage zum Erlass einer Rechtsverordnung zugeleitet mit dem Ziel, das erhöhte Beförderungsentgelt im ÖPNV von 40 Euro auf 60 Euro anzuheben (BR-Drs. 502/14-Beschluss). Begründet wird die Anhebung insbesondere damit, dass seit der letzten Anpassung Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung gestiegen sind. Es ist davon auszugehen, dass deshalb der seit zwölf Jahren geltende Höchstbetrag für das erhöhte Beförderungsentgelt in der Praxis Personen nicht mehr ausreichend davon abhält, ohne gültigen Fahrausweis zu fahren. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte 2013 einen entsprechenden Beschluss für eine Länderinitiative gefasst. Der vorliegende Verordnungsentwurf greift diese Länderinitiative auf. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 16.12.14 08.05.15 01.07.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 83 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMVI 1812063 Vorhaben Zweite Verordnung zur Änderung der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Inhalt Mit der Änderungsverordnung werden von den Bundesländern geforderte inhaltliche Ergänzungen zum Verfahren zur akustischen Anerkennung abweichender Bahntechnik und schalltechnischer Innovationen übernommen. Das betrifft u.a. das Antragsrecht von Straßenbahnunternehmen sowie die Übernahme von vom Eisenbahn-Bundesamt getroffenen Anerkennungen durch die Länder-Eisenbahn- und Straßenbahnbehörden. Damit wird eine einheitliche Handhabung für Schienenwege des Eisenbahnen des Bundes sowie der Länder erleichtert. Zudem werden redaktionelle Änderungen an Formeln vorgenommen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 26.02.15 04.15-05.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 84 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMUB 1816001 Vorhaben Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften Inhalt Einführung der Pflicht von Industrieanlagenbetreibern zu Erstellung und Berücksichtigung eines KostenNutzen-Vergleichs zur Kraft-Wärme-Kopplung. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 20.03.14 05.11.14 06.03.15 04.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 85 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMUB 1816025 Vorhaben Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes Inhalt Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2011/70/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union spätestens bis zum 23. August 2013 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die entscheidende Grundlage der nationalen Umsetzung der Richtlinie bildet für Deutschland die Verabschiedung des Artikelgesetzes „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG) vom 23. Juli 2013, BGBL. I S. 2553 (Nr. 41)“. Zudem wird das Atomgesetz im Rahmen des vorliegenden Vorhabens ("14. AtG-Novelle") durch Vorschriften ergänzt, die der Umsetzung der Richtlinie 2011/70/EURATOM in das nationale Recht dienen. U. a. werden hierzu in den §§ 2c und 2d gesetzliche Regelungen zu der Aufstellung eines nationalen Entsorgungsprogramms und der hierbei zu berücksichtigenden Grundsätze aufgenommen. Die in den Bestimmungen der Richtlinie enthaltenen Pflichten für die Betreiber von Anlagen und Einrichtungen, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle haben, werden - soweit nicht bereits geltendes innerstaatliches Recht - in das deutsche Recht übernommen. Darüber hinaus wird für die Betreiber dieser Anlagen und Einrichtungen eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung eingeführt. Das auch bisher bereits geltende Prinzip, wonach die primäre Verantwortung für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle bei dem Genehmigungsinhaber liegt, wird im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie ausdrücklich rechtlich geregelt. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.15 04.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 86 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMUB NEU 1816038 Vorhaben Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung Inhalt Verlängerung der Geltungsdauer der GorlebenVSpV für weitere zehn Jahre bis zum 16. August 2025 und Regelung des Außerkrafttretens der Verordnung für den Fall, dass der Salzstock Gorleben nach § 29 Absatz 1 Satz 5 StandAG aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat Inkrafttreten Anmerkungen Termin 12.14 25.03.15 08.05.15 08.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 87 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMBF 1830011 Vorhaben Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) Inhalt Am 17.01.2014 trat die EU-Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (BQ-RL) in Kraft. Die dadurch bewirkten Änderungen sind in nationales Recht umzusetzen und erfordern eine Änderung des BQFG. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 02.15 25.03.15 08.05.15 Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 88 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer Vorhaben Berufsbildungsbericht 2015 Inhalt Überblicke über die regionale und sektorale Entwicklung des Angebots und der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: nein Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundestag Bundesrat Anmerkungen Termin 03.15 04.15 BMBF 1830013 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 89 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BMBF NEU 1830014 Vorhaben Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVGÄndG Inhalt Vorgesehen sind insb. folgende Änderungen: • Ergänzung der Befristungstatbestände um Aussagen, dass sich bei der Qualifizierungsbefristung die Befristungsdauer an dem für die Qualifizierung erforderlichen Zeitbedarf orientieren soll und bei der Befristung wegen Drittmittelfinanzierung der Dauer der Mittelbewilligung. • Verknüpfung der sachgrundlosen Befristung mit dem Erfordernis, dass das Arbeitsverhältnis zumindest auch der wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. • Konkretisierung des Kindbegriffs bei der familienpolitischen Komponente. • Klarstellung, dass studentische Hilfskrafttätigkeiten auch während eines Masterstudiums nicht auf den Befristungsrahmen angerechnet werden. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Anmerkungen Termin 03.15 05.15 10.07.15 25.09.15 13.11.15 18.12.15 VS-NfD Vorhabendokumentation der Bundesregierung Seite 90 18. Legislaturperiode Stand: 16.03.2015 Federführendes Ressort Datenblatt-Nummer BKM 1845004 Vorhaben Novellierung des Kulturgutschutzes Inhalt Die Novellierung dient primär der Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU vom 15. Mai 2014 zur Rückgabe von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut. Die Richtlinie ist eine Neufassung der Richtlinie 93/7/EWG und soll die Rückgabe von Kulturgut innerhalb der EU vereinfachen. Mit der notwendigen Umsetzung der EURichtlinie soll zugleich der Schutz von Kulturgut in Deutschland vor Abwanderung ins Ausland, das Kulturgüterrückgaberecht nach UNESCO-Konvention von 1970 sowie die Umsetzung des 1. Protokolls der Haager Konvention von 1954 verbessert werden. Ziel ist es, ein einheitliches, den Kulturgutschutz stärkendes Gesetz zu schaffen. Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat: ja Zeitplanung Referentenentwurf Kabinett Bundesrat, 1. Durchgang Bundestag, 1. Lesung Bundestag, 2. und 3. Lesung Bundesrat, 2. Durchgang Inkrafttreten Termin 06.15 07.15 Anmerkungen Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist nach derzeitiger Planung für Anfang 2016 vorgesehen.